Elternzeit Verlägerung + Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Verlägerung + Beschäftigung

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema "Elternzeit". Derzeit bin ich in Elternzeit bis zum 17.08.2016. Mein Sohn wurde am 18.08.2015 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitsgeber Elternzeit für 1 Jahr eingereicht. Jetzt überlege ich zwei weitere Jahre zu nehmen, sprich die Elternzeit zu verlängern. Ist das denn ohne Zustimmung des AG möglich? Bis wann muss ich dies dem AG mitteilen? Des Weiteren würde ich gerne in diesen zwei Jahren, 2 Tage die Woche arbeiten (15 Std. pro Woche), sprich in der Elternzeit. Muss auch hier der AG erst zustimmen oder habe ich ein gesetzlichen Anspruch auf diese Beschäftigung. Das Unternehmen selbst hat mehr als 15 Mitarbeiter. Nur in den einzelnen Geschäftsstellen arbeiten weniger Personen. Vor Beginn der Elternzeit habe ich 20 Std. pro Woche (4 Tage) gearbeitet. Habe aber meine Bedenken, dass mein AG mich mit 2 Tage auf 15 Wochenstunden vielleicht kündigen könnte, daher würde ich noch die Elternzeitverlängerung einreichen um so Kündigungsschutz zu haben. Vielen Dank für Ihre Hilfe! mariechen2607

von mariechen2607 am 26.01.2016, 20:23



Antwort auf: Elternzeit Verlägerung + Beschäftigung

Hallo, 1. Ohne Zustimmung geht es nicht-und dann entfällt der Kü-Schutz 2. Sie haben Anspruch, wenn es keinen wichtigen Grund gibt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2016



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