Sehr geehrte Frau Bader,
unsere Tochter ist am 25.05.2016 geboren. Ich als Vater mache insgesamt 2 Monate Elternzeit.
Den ersten Monat habe ich vom 25.05-24.06.2016 gemacht. Den zweiten Monat wollte ich vom 25.06.17 bis 24.07.2017 machen.
Kann mein Arbeitgeber mir den Monat aus Urlaubsgründen anderer Mitarbeiter verweigern?
von
tortihb
am 23.11.2016, 19:47
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
wenn Sie das direkt beantragt haben, ist das verbindlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2016
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Wenn du den 2. Monat bei der Erstanmeldung nicht mit angegeben hast, ja, dann kann der AG das ablehnen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.11.2016, 20:03
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Ich hatte bei meinen Arbeitgeber den zweiten Elternmonat mit angegeben.Ich hatte den 1 und 12 Lebensmonat angegeben. Bei der Elterngeldstelle fragten sie mich, wann ich den zweiten Monat nehmen möchte, ich sagte im letzten Monat. Sie sagten, dass wäre der 14 Lebensmonat. ( 25.06.2017-24.07.2017)
Kann ich das bei meinen Arbeitgeber noch ändern?
Gruß
Torti
von
tortihb
am 23.11.2016, 21:14
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Du hast Dich damals festgelegt.
Daran bist Du erst Mal gebunden.
Nur wenn der AG zustimmt kannst Du das ändern.
Dann auch der EG-Stelle mitteilen
Gruss
d
von
desireekk
am 23.11.2016, 21:36
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Der 12. beginnt am 25.04.2017, nur daran muss der AG sich halten.
Von daher kannst Du nur auf Kulanz hoffen.
Eine Änderung bei der Elterngeldstelle ist problemlos.
von
Sternenschnuppe
am 23.11.2016, 22:23