Elternzeit, Selbständig machen - was passiert bei erneuter Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Selbständig machen - was passiert bei erneuter Schwangerschaft?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird im September 2 Jahre alt. Eigentlich hatte ich geplant ab September wieder für 25h arbeiten zu gehen, leider stellt sich mein Arbeitgeber etwas quer und versucht mich mit minderwertigen Arbeiten und neuem Arbeitsvertrag (damit er mich nicht auf die Stunden runtergerechnet zahlen muss - hatte als leitende Angestellte im Marketing gut verdient und jetzt sollte ich ins Archiv zum Aktenorden und kopieren- abgestellt werden) Bei meinem Gespräch, um welches ich im Januar gebeten hatte, um meinen Widereinstieg gemeinsam zu planen...wurde mir deutlich gesagt, dass die Chance auf einen Teilzeit Job gering sei (Sprechen hier von einem großem Unternehmen). Ich entweder meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängere oder wir uns trennen müssten. Auf meine Frage nach dem Anspruch auf meinen Arbeitsplatz wurde ich mit einem "Wissen´s da gibt´s Wege" abgespeist. Nun ist meine Überlegung meine Elternzeit wirklich zu verlängern und mich geringfügig selbständig zu machen. Da wir allerdings noch ein 2. Kind planen bin ich mir bzgl. des Elterngeldes nicht wirklich sicher, wie es sich in diesem Fall verhält. Finde online auch keine Informationen. Haben Sie Tipps, was ich hier machen kann in Bezug auf meinen Arbeitgeber? Muss ich, sollte ich meine Elternzeit nicht verlängern, den neuen Arbeitsvertrag mit den geringeren Zahlungen annehmen, da es sich um eine andere Tätigkeit handelt? Und was wäre, wenn ich die Elternzeit verlängere und mich selbständig mache und wieder schwanger werde? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

von mamiwillswissen am 18.05.2016, 20:54



Antwort auf: Elternzeit, Selbständig machen - was passiert bei erneuter Schwangerschaft?

Hallo, rechtlich sind sie bügeln im grünen Bereich, nur leider hat der Arbeitgeber auch nicht unrecht. Er will Sie eindeutig loswerden und, gerade in großen Betrieben, wird das durchgezogen. die Elternzeit verlängern würde ich auf jeden Fall, dadurch entstehen keine Nachteile. Und dann würde ich den Arbeitgeber auffordern, schriftlich darzulegen, welche wichtigen betrieblichen Gründe einer Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen. Da sie aber die Zeiten nicht aussuchen dürfen, wird er Ihnen diese so legen, dass Sie de facto nicht arbeiten können, zum Beispiel nachmittags, wenn der Kindergarten geschlossen ist. Sie können sich parallel ständig machen, brauchen aber die Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2016



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