Guten Tag Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bin in der 38ssw und mein Mann möchte die ersten 4 wochen ab geburt elternzeit nehmen. Der AG ist auch schon informiert. Ebenfalls wollten wir für ihn Elterngeld für u.a. diesen Zeitraum beantragen. Leider hatte mein Mann nun einen Unfall mit mehreren Knochenbrüchen und ist krankgeschrieben, auch über den ET. Können Sie mir bitte sagen, ob wir hier die Elternzeit verschieben können bis nach der Krankschreibung, bzw muss der AG hier mitziehen? Und bzgl Elterngeld, das macht ja wahrscheinlich auch keinen Sinn zu beantragen wenn er krankgeschrieben ist oder? Das kann ja auch unabhängig von der Elternzeit beantragt werden oder? Was würden Sie empfohlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antwort. Herzliche Grüße
von Daenerys123 am 04.07.2016, 11:59