Frage: Elternzeit & Krankschreibung

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bin in der 38ssw und mein Mann möchte die ersten 4 wochen ab geburt elternzeit nehmen. Der AG ist auch schon informiert. Ebenfalls wollten wir für ihn Elterngeld für u.a. diesen Zeitraum beantragen. Leider hatte mein Mann nun einen Unfall mit mehreren Knochenbrüchen und ist krankgeschrieben, auch über den ET. Können Sie mir bitte sagen, ob wir hier die Elternzeit verschieben können bis nach der Krankschreibung, bzw muss der AG hier mitziehen? Und bzgl Elterngeld, das macht ja wahrscheinlich auch keinen Sinn zu beantragen wenn er krankgeschrieben ist oder? Das kann ja auch unabhängig von der Elternzeit beantragt werden oder? Was würden Sie empfohlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antwort. Herzliche Grüße

von Daenerys123 am 04.07.2016, 11:59



Antwort auf: Elternzeit & Krankschreibung

Hallo, hier müsste der Ag mitziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2016



Antwort auf: Elternzeit & Krankschreibung

Der AG muss nicht mitziehen,der plant ja nun so. So eine Meldung ist schon verbindlich. Abgesehen davon sind Elterngeld und Krankengeld in der Höhe ja auch relativ gleich. 4 Wochen ist auch schlecht, Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate. Kommt das Kind an einem 13. muss Elternzeit mindestens vom 13. - 12. des Folgemonates genommen werden. Den zweiten Monat kann er dann ja nehmen wenn er wieder fit ist. Gute Besserung.

von Sternenschnuppe am 04.07.2016, 12:03



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