Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

Sehr geehrte Frau Bader, leider muß ich jetzt nochmal nachfragen, da ich hier einen Thread gefunden habe (id=39479) in dem es hieß, man müsse doch zum faktischen Ende der EZ (also nach max. 3 Jahren bzw. bei mir plus 1 übertragenen Geschwisterjahr max. 4 Jahren) wieder arbeiten, auch wenn beim zwischen AN und AG ein (versehentlich falscher ) EZ-Antrag vorliegt mit einem späteren Beginn (4 Jahre nach Muschu-Ende in meinem Fall), da es sonst arbeitsrechtliche und SozV-Probleme geben könne. Das befürchte ich bei mir nämlich auch. Auf meine Frage zu ID=162794 hieß es, das (falsche) beantragte Datum sei gültig, wenn ich es richtig verstanden habe. Welches Datum gilt? Das (frühere) korrekte, aber nicht beantragte, oder das (spätere) falsche, aber so beantragte? Können Sie mir sagen, an welche Art von Anwalt ich mich in einem solchen Fall am Besten wende? Arbeitsrecht? Oder Vertragsrecht? Vielen herzlichen Dank nochmals!

von Kunderella am 30.05.2017, 12:34



Antwort auf: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

Hallo, wie schon mehrfach geschrieben: entscheidend ist das End-Datum, welches Sie im Antrag angegeben haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2017



Antwort auf: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

Wann ist das Kind oder sind die Kinder genau geboren ? Was würde an Elternzeit gemeldet ?

von Sternenschnuppe am 30.05.2017, 13:24



Antwort auf: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

13.07.11 und 4.6.13 Angemeldet wurden 2 Jahre, die dann für den Muschu unterbrochen, dann 3 Jahre und dann sollte der maximal mögliche Rest drangehängt werden (12 Monate meines Wissens jetzt, also bis 3.6.) Beantragt wurde aber fälschlicherweise ab Ende des Mutterschutzes bis zum 30.7. Der AG geht nach seinen Berechnungen von einem noch späteren Beginn aus. Ich bin jetzt nach meinen Recherchen davon ausgegangen, dass der (korrekte berechnete, aber so nicht beantragte) 4.6. der 1. Artbeitstag sein würde. Aber sicher bin ich nicht.

von Kunderella am 30.05.2017, 13:45



Antwort auf: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

Ich würde mich einfach mal bei der KK erkundigen was genau denen gemeldet wurde. dann mich mit dem Ag zusammen setzen und rechnen. Völlig egal wer welches Datum nun genannt hat. Grob aus dem Steg heraus würde ich sagen, falls du die erste EZ zu beginn des Mutterschutzes von Kind2 beendet hast, hast Du im Höchstfall dann noch folgende Zeiten: Kind1 ist VOR 2015 geboren, dann bis zu 12 Monate. Kind1 ist nach 2015 geboren, dann 24 Monate. Gilt falls nicht mehr wie ein Jahr zwischen Geburt Kind1 und Mutterschutz Kind2 liegen, sonst kürzen sich die Zeiten beim zweiten fall (nach 2015 geboren) Für Kind2 gilt dann, 6 Wochen Mutterschutz von vor der Geburt plus 3 Jahre - wenn du die volle EZ dort nutzen willst. Heißt also, wenn Kind2 seinen 3ten Geburtstag feiert, dann musst du ab dem Geburtstag entweder wieder arbeiten - nix mit Mutterschutz dranhängen - oder hängst dann eben die verbliebene EZ von Kind1 dran, dort wie gesagt entweder noch einmal bis zu 12 Monate bzw bis zu 24 Monate. Je nachdem wann Kind1 wie gesagt geboren wurde. Ich habe jetzt die ganzen Threads in den letzen Tagen mitbekommen, aber ich muss sagen das ganze ist extrem unübersichtlich. Man muss sich in jedem Thread leider relevante Daten zusammen suchen, da verliert man echt den Überblick. Da nutzt ein 6ten, 7ter oder auch 10ter Thread nicht wirklich. Dann lieber einen mit ALLEN Infos gebündelt. Zumal man zB, wenn mit Handy am lesen, nicht einfach auf die anderen Threads zurückschauen kann, da nutzt die ID-Nummer einfach nichts. weit sinniger würde ich aber das obere vorgehen empfinden, sprich bei der KK anfragen, dort nachschauen lassen und dann mit dem Chef sich hinsetzen und gemeinsam das abklären. Völlig egal wer was mal wann gemeldet/gerechnet hat. Vor euch beiden sind ja da scheinbar große Fehler drin, da sollte man dann doch sich wo treffen können. Und wenn sich beide Parteien einig sind, ist es völlig egal was wann man wo festgelegt wurde. was aber irgendwann ein Problem werden könnte ist wenn es irgendwann darum geht bei der Rentenversicherung wegen der zeitlichen Verläufe. Deshalb wäre es sinnvoll da jetzt Klarschiff rein zubringen.

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 17:16



Antwort auf: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

Beide Kinder sind vor 2015 geboren, also konnte für Kind1 nur ein Jahr übertragen werden, soweit mir bekant. D.h. du müsstest am 4. Geburtstag von Kind2 arbeiten. Mehr EZ kann dir der AG dann ja nicht zugestehen. Rede am Besten mit der KK, wie lange bei denen EZ gemeldet ist. Dein AG kann dir die Rückkehr nach EZ Ende nicht verwehren nur weil er mit der Berechnung nicht klarkommt. Problematisch ist freilich ein falsches Datum im Antrag, wobei du ja keine EZ mehr übrig hast, die du bis zu dem falschen Ende überhaupt nehmen kannst. Wenn sich das nicht klären lässt, solltest du dich vor Ort an jemanden wenden, ggf einen Anwalt, damit der das mit allen Fakten klärt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 21:42



Antwort auf: Elternzeit Ende bei falschen Daten im Antrag

Danke für die Antworten und danke danyshope für die Mühe trotz Durcheinander. Eigentlich war meine Frage ja schon beantwortet gewesen (es gilt das falsch beantragte spätere Enddatum sagte Frau Bader, nicht das korrekt berechnete, frühere), dann jedoch habe ich den oben genannten Post gefunden, in dem ein ähnlicher Fall war, allerdings hatte der Arbeitgeber falsche Zeiten berechnet und dort lautete die Antwort hier im Forum es würde der frühere, richtige Termin fürs Ende der EZ relevant sein und nicht der inkorrekte spätere, der bestätigt wurde, sonst könne es sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche NAchteile geben. Das hat mich dann verunsichert. @danyshope: Die Daten waren Kind 1 13.7.11 und Kind 2 4.6.13. Die beantragten Zeiten waren 2 Jahre EZ Kind 1, dann unterbrochen zum Mitterschutz von Kind 2. Dann 3 J EZ Kind 2 und dann das übrig gtgebliebene Jahr von Kind 1. Korrekt wäre also der 4.6.17 Arbeitsbeginn. Beim Beantragen hatte ich mich verrechnet und hatte bis 30.7.17 beantragt. Der AG hatte sich in unserem letzten Gespräch beim Nachrechnen auch vertan und ging vom 4.9. aus. Mein Problem war nun, dass ich nicht wußte, ob der 4.6. oder der 30.7. gilt und welche KOnsequenzen es zB hat, wenn ich zB erst am 30.7. wieder arbeiten würde. Wenn ich es richtig verstehe wäre das dann eine Art unbezahlter Sonderurlaub und ich müßte mich selbst sozialversichern? Hätte ich dann Probleme mit meinem Arbeitsvertrag, da ich ja eigentlich "keine Elternzeit mehr übrig habe"?

von Kunderella am 31.05.2017, 08:55



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