Frage: Elternzeit & Beschäftigungsverbot

Hallo, meine Frau ist seit ein paar Monaten zum zweiten Mal schwanger. Aktuell läuft noch die erste Elternzeit (bis Mitte März 2017). Die Gynäkologin würde meiner Frau - wie auch bei der ersten Schwangerschaft - ein Beschäftigungsverbot ausstellen. In dem Forum "Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?" schrieben Sie, Frau Bader, am 30.4.13, dass man einseitig die Elternzeit auflösen kann. Daher gehe ich davon aus, dass meine Frau Ihre jetzige Elternzeit aufkündigen und dem Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot überreichen kann. Die Beratungsstelle "donum vitae" sagte uns, dass sie nichts wüsste, dass dagegen spräche. Laut dem Arbeitgeber würde dieser Ablauf jedoch bei einer Sozialversicherungsprüfung durchfallen. Da frage ich mich, wie das gehen soll. Immerhin ist der AG ja machtlos gegen das Kündigen der Elternzeit sowie das Beschäftigungsverbot. Ich hoffe inständig, dass Sie Klarheit in unsere derzeitige Situation bringen können. Vielen Dank im Voraus.

von MoBeck am 18.11.2016, 20:57



Antwort auf: Elternzeit & Beschäftigungsverbot

Hallo, man kann die EZ vorzeitig beenden-aber erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes (das Gesetz hat sich 2015 geändert). Vorher nicht. Ezwas anderes gilt wohl bei Beamtinnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2016



Antwort auf: Elternzeit & Beschäftigungsverbot

Der AG hat Recht. Frau darf die EZ nicht einfach so beenden um das ins BV zu gehen - jedenfalls nicht ohne die Zustimmung des AG in diesem Falle. Erst wenn die EZ regulär ausläuft - also so wie Deine Frau sie eben auch gemeldet hat - kann der Arzt ein BV ausstellen. Es gibt nur einen Punkt wo Frau auch ohne Zustimmung des AG die laufende EZ beenden darf - nämlich zum erneuten Mutterschutz. Liegt der vor Ende des EZ-Endes dann kann sie die laufende EZ abbrechen. Und, mit Zustimmung des AG auch die restliche zeit sich für später übertragen lassen.

Mitglied inaktiv - 18.11.2016, 21:35



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