Hallo, meine Frau ist seit ein paar Monaten zum zweiten Mal schwanger. Aktuell läuft noch die erste Elternzeit (bis Mitte März 2017). Die Gynäkologin würde meiner Frau - wie auch bei der ersten Schwangerschaft - ein Beschäftigungsverbot ausstellen. In dem Forum "Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?" schrieben Sie, Frau Bader, am 30.4.13, dass man einseitig die Elternzeit auflösen kann. Daher gehe ich davon aus, dass meine Frau Ihre jetzige Elternzeit aufkündigen und dem Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot überreichen kann. Die Beratungsstelle "donum vitae" sagte uns, dass sie nichts wüsste, dass dagegen spräche. Laut dem Arbeitgeber würde dieser Ablauf jedoch bei einer Sozialversicherungsprüfung durchfallen. Da frage ich mich, wie das gehen soll. Immerhin ist der AG ja machtlos gegen das Kündigen der Elternzeit sowie das Beschäftigungsverbot. Ich hoffe inständig, dass Sie Klarheit in unsere derzeitige Situation bringen können. Vielen Dank im Voraus.
von MoBeck am 18.11.2016, 20:57