Frage: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Alleinerziehende Mutter. Als mein Sohn am 1.8.2016 zur Welt kam befand ich mich in Ausbildung. (Elternzeit) Seit Anfang diesen Monats ist meine Ausbildung abgeschlossen und somit habe ich keinen Arbeitgeber mehr. Also gleichzeitig auch keine Elternzeit? Meinen Sohn betreuen möchte ich, bis er voraussichtlich mit drei Jahren in den Kindergarten kommt. Zudem muss ich sagen, dass ich finanzielle Unterstützung vom Amt erhalte. Würden Sie mir sagen was meine jetzige Situation für mich bedeutet oder wie ich mich nun zu verhalten habe? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Lina Kine Albrecht am 27.07.2017, 21:23



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Hallo, ohne AG keine EZ. Je nach Bundesland werden Sie verpflichtet sein, sich eine neue Arbeit zu suchen, da das Kind einen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geb. hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2017



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Das Kind hat ab einem Jahr einen Anspruch auf Betreuung. Weitere Elternzeit muss man sich leisten können. Sofern der Vater des Kindes Dir keinen Betreuunhsunterhalt zahlen kann wirst Du zumindest in Teilzeit arbeiten gehen müssen. Wie war das Kind denn bisher betreut?

von Sternenschnuppe am 27.07.2017, 22:02



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Betreut wird er, von Geburt an seit 01.08.2016, ausschließlich nur durch mich. Bis vor kurzem war ich ja noch in Ausbildung und dort in Elternzeit. Dann habe ich mein Prüfung gemacht und die Ausbildung abgeschlossen und bin jetzt ja sozusagen arbeitslos.

von Lina Kine Albrecht am 27.07.2017, 22:28



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Nur heißt es nicht, dass einem 3 Jahre Elternzeit zustehen in der man sein Kind selbst betreut?

von Lina Kine Albrecht am 27.07.2017, 22:32



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Nein, das ist veraltet und nur noch die Seltenheit und nicht die Regel. 3 Jahre ist der Arbeitsplatz "geschützt". Bezahlt wird 1 Jahr EG, danach darf das Ersparte dran glauben.

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 22:38



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Die Sache mit dem Geld/Elterngeld meine ich hiermit gar nicht. Konkret meine ich wirklich nur wie das mit der Elternzeit etc. geregelt ist.

von Lina Kine Albrecht am 27.07.2017, 23:02



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Elternzeit hat man nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Jedes Elternteil kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und sich sicher sein, dass man nach der Auszeit noch seinen Job zu den alten Konditionen hat.

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 23:20



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

(Natürlich gibt's Ausnahmen - wenn die Firma schließen muss ect.)

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 23:21



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Und wenn Du es alleine finanzieren kannst, dann zahlst du Deine Krankenversicherung selbst und kannst Zuhause bleiben so lange wie Du möchtest. Da Du aber jetzt schon Geld vom Amt bekommst, musst Du es entweder anders finanzieren ( Kindsvater, Eltern, Oma, Lotto etc. ) oder Dich an die Spielregeln halten die das Amt gibt. H4 ist für unverschuldete Notlagen. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung.....also wäre die Notlage nicht nötig.

von Sternenschnuppe am 27.07.2017, 23:26



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Jean, ich muss teils widersprechen. Ja, EZ hat nur wer einen AG hat. EZ heisst ja nichts anderes wie das einem der Arbeitsplatz freigehalten wird. Und ja, wer länger wie EG daheim bleiben will muss es sich leisten können. In erster Linie ist dann eben der andere Elternteile dem gegenüber verpflichtet der eben daheim ist. Das gilt auch in deinem Fall. Kann der Kindsvater das nicht, hat man ein Problem. Der Staat springt bei Bedürftigkeit ein. Und ja man hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Aber und jetzt kommt der Einwand. Nicht jedes Amt pocht darauf. Viele gestehen dann doch 3 Jahre zu. Einige sagen aber, es muss mindestens tz gearbeitet werden um wenigstens für einen Teil selbst aufzukommen. Andere bestehen auf VZ. Frag also beim Amt nach und erkundige dich. Dann kannst du auch Dinge wie Krankenversicherung klären- den jetzt nach dem Ende des EG brauchst du da eine Lösung. Vielleicht auch den Vater einspannen bezüglich Betreuung. Oder beim JA nachfragen wegen einer Lösung. TaMu, Leih-Omi wären eine Idee.

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 00:15



Antwort auf: Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Wenn man sich aber überlegt, was ein Krippenplatz an Steuergeldern kostet, ist es doch im Prinzip günstiger für die Allgemeinheit, der Mutter H4 zu zahlen bis zum 3. Lebensjahr (wenn diese das ohnehin gerne möchte).

von Tina_33 am 28.07.2017, 16:09



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