Danke für die schnelle Antwort. Sie schrieben "Sie müssen sich aber auch bei Kind 3 für 2 Jahre festlegen." Wenn ich fürs 3. Kind jetzt sage 1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre aufschieben. Dann geht mein Arbeitgeber ja davon aus, dass ich nach einem Jahr wieder da bin. Kann ich dann trotzdem direkt im Anschluss an das eine Jahr die restliche Elternzeit von Kind 1 nehmen? Oder kann der Arbeitgeber da Probleme machen, weil ich mich ja beim Antrage von Kind 3 festgelegt habe, dass ich nach einem Jahr wieder zur Verfügung stehe?
von kruemel-inside am 09.09.2016, 09:19