Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass er meinem Wunsch nach Elternteilzeit nicht nachkommen kann, da der Betrieb "gut besetzt" ist. (er hat im Laufe der Elternzeit eine Vollzeitkraft unbefristet eingestellt) Alle Anforderungen hinsichtlich des Betriebs zur Ausübung der Elternteilzeit liegen vor (mehr als 15 Beschäftigte etc...) Er hat mir nahe gelegt, mich um eine Lösung zu kümmern, die "alle zufriedenstellt", womit er meint, ich solle mich anderweitig umsehen. Denn auch nach Ablauf der Elternzeit wäre kein Platz mehr für mich (schon erst recht nicht,wenn ich meine Vollzeitstelle wieder haben will)
Wie muss ich mich denn jetzt verhalten? Einfach eine neue Stelle suchen und kündigen? So leicht möchte ich es ihm natürlich auch nicht machen, da ich sein Verhalten extrem frech finde, da ich schriftlich mit Antrag der Elternzeit schon auf meine teilzeittätigkeit hingewiesen habe, mich frühzeitig mit ihm in Verbindung gesetzt habe und er beim Gespräch über meine Teilzeitvorstellungen keinerlei Anstalten gemacht hat, mir da schon zu sagen,dass es sowieso nichts wird, denn betrieblich hat sich seit dem Gespräch nichts verändert.
Mit freundlichen Grüßen
von
steffi785
am 17.08.2016, 19:26
Antwort auf:
Elternteilzeit abgelehnt
Hallo,
rechtlich haben Sie Anspruch auf TZ (wenn er nicht betriebliche Gründe hat) u auf VZ nach der EZ.
Aber ehrlich, er will Sie nicht und wird eine Gelegenheit nutzen, Sie los zu werden.
Ich würde mich nach was anderem umsehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2016
Antwort auf:
Elternteilzeit abgelehnt
Kannst Du denn Vollzeit nach der Elternzeit?
Wann ist das Kind geboren und plant ihr noch mehr ?
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2016, 19:37
Antwort auf:
Elternteilzeit abgelehnt
Ich könnte die vollzeitstelle antreten. Aber wenn er mir die dann geben würde (was er ja schon ausgeschlossen hat), dann könnte er aber nicht erklären, weshalb teilzeit nicht gehen sollte. Mein Kind ist im April 2015 geboren.ich habe 2 jahre elternzeit genommen
von
steffi785
am 17.08.2016, 21:18
Antwort auf:
Elternteilzeit abgelehnt
Es ist sein Problem wenn er keine Stelle mehr für Dich hat sobald deine EZ rum ist. Spätestens dann hast Du ein Anrecht auf deine alte VZ-Stelle oder mindestens einer vergleichbaren. Ob er da für wen eingestellt hat oder nicht ist egal. Wenn er dann dich nicht mehr unterbringen kann/will, dann muss er dir dann kündigen. Und solange bezahlen bis die Kündigung durch ist. Kann er aber frühstens am ersten Arbeitstag machen. UND !!!!, es dürfte dir empfohlen werden, auch vom Arbeitsamt, dann Kündigungsschutzklage einzureichen. Auch um keine Sperre beim Amt zu bekommen. Mit etwas Glück läuft das dann auf Abfindung bzw vergleich vor Gericht heraus.
Er wusste wann er spätestens mit Dir zu rechnen hat, wenn er der Ersatzkraft einen unbefristeten Vertrag gibt, dann selbst schuld. Kann nicht dein Bier sein da dann eine "Lösung" zu finden.
Wegen TZ innerhalb der EZ, er soll es dir schriftlich geben das er keine geeignete Stelle hat. Ablehnung warum und weshalb wird er genau begründen müssen, da dürfte er wohl auch schon ins stocken kommen. damit gehst Du dann zum Arbeitsamt und suchst dir dann eine auf die EZ befristete Teilzeitstelle. Bis Du eine hast, hast Du dann Anspruch auf ALG1. Sofern Kinderbetreuung gesichert ist. Mit etwas Glück hast Du auch einen Berater der mal bei deinem AG anfragt warum und weshalb....
Kündigen würde ich auf keinen Fall. Wie gesagt, es ist nicht dein Problem sondern das des AG. Mit der Begründung "gut besetzte" hat er vor Gericht wohl keine bis extrem schlechte Chancen. Was er sicherlich auch weiß, weshalb es ihm lieber sein dürfte wenn Du kündigst. Dann bekommst Du nämlich die A-Karte wie Sperre usw beim Amt.
Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 22:06
Antwort auf:
Elternteilzeit abgelehnt
Genau wie Dany schreibt ist es.
Zudem würde ich dann das dritte Jahr ranhängen ( 7 Wochen vorher anmelden ) oder jetzt noch schwanger werden, sofern ihr ein Kind noch wollt natürlich. Dann kann er Dir nicht einmal kündigen ;-)
Sonst arbeiten in Teilzeit in Elteenzeit und falls schwanger zum neuen Mutterschutz die Elternzeit beenden, dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld ;-)
Auf keinen Fall selbst kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2016, 23:51