Hallo Frau Bader,
jemand hat folgende Rahmenbedingungen:
- Eintritt der Schutzfrist vor der Geburt z. B. am 23.4.16
- tatsächliche Geburt 2.6.16
- befristetes Arbeitsverhältnis zum Ende April 2016 ausgelaufen
- die Person möchte, dass auf jeden Fall der April 2016 für die Berechnung des Elterngelds herangezogen wird und nicht ausgeklammert wird
Man kann ja in diesem Falle auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist gem. §3 Abs. 2 MuschG verzichten und bis Ende April durcharbeiten und somit auch keine Mutterschutzleistungen in diesem Zeitraum kassieren.
Was könnte eine Person tun, wenn in so einem Fall, die Elterngeldstelle den Zwöl-Monatszeitraum Mai 15 bis April 16 nicht akzeptieren will und ein nachträgliches Einreichen der Abrechnung April 15 fordert.
Wie würde man in dem Falle falschen tel. Aussagen begegnen, dass man die Schutzfrist vor der Geburt nicht ausschließen könne und der Arbeitgeber sich damit strafbar gemacht habe?
Wie könnte man reagieren, sofern die Elterngeldstelle darüber hinaus äußert, man könne für einen Mutterschutzmonat nicht auf Ausklammerung verzichten obwohl dies in zahlreichen sogar ministerialen Publikationen nachzulesen ist?
An wen könnte man sich ggf. vermittelnd wenden?
Gruß
Olga
von
Olga1983
am 21.07.2016, 10:02
Antwort auf:
Elterngeldstelle will u. a. Ausklammerung nicht anerkennen
Hallo,
Sie bekommen einen Bescheid und dagegen wenn Sie Widerspruch einlegen. Dann prüft der Vorgesetzte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Elterngeldstelle will u. a. Ausklammerung nicht anerkennen
Das steht doch sogar auf dem Elterngeldantrag drauf.
Widerspruch einlegen.
Dann bekommt es ein anderer auf den Tisch.
Womit soll sich denn der AG strafbar gemacht haben? Der Mutterschutz vor der Geburt ist freiwillig.
von
Sternenschnuppe
am 21.07.2016, 10:05
Antwort auf:
Elterngeldstelle will u. a. Ausklammerung nicht anerkennen
Bereits vorab das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten des Bearbeiters suchen.
Widerspruch einlegen geht natürlich immer, kostet aber die Behörde Zeit und man selbst möchte ja schnell zu seinem Geld kommen.
Mitglied inaktiv - 21.07.2016, 11:15
Antwort auf:
Elterngeldstelle will u. a. Ausklammerung nicht anerkennen
Würde beides gleichzeitig machen.
Wenn der Bescheid ergangen ist muss es einen Widerspruch geben für die Akten.
Geht ja aber formlos. Zweizeiler reicht.
von
Sternenschnuppe
am 21.07.2016, 11:22
Antwort auf:
Elterngeldstelle will u. a. Ausklammerung nicht anerkennen
In Anbetracht der Aussage, dass der April 15 nachgereicht werden soll, ist davon auszugehen, dass noch kein VA erlassen wurde. Widerspruch also nicht eingelegt werden kann. Sollte natürlich ein Bescheid vorliegen, muss selbstverständlich, innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift, gehandelt werden.
Mitglied inaktiv - 21.07.2016, 11:34
Antwort auf:
Elterngeldstelle will u. a. Ausklammerung nicht anerkennen
Das Problem bei dem Antragsformular in NRW ist, dass dort im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Möglichkeit gibt, die Ausklammerung zu deklarieren.
Ich habe das nur mündlich bei Abgabe der Unterlagen vorgetragen.
Somit werde ich das nochmal ausformulieren, wenn ich das Anschreiben mit den nachgeforderten Unterlagen einreiche.
Ich war auch davon ausgegangen, das nicht ausklammern zu müssen, wenn doch der April bis zum letzten Tag ohne Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse dokumentiert ist....
Hoffe es reicht, die Ausklammerung dann zum jetztigen Zeitpunkt nochmal explizit schriftlich darzulegen.
von
Olga1983
am 21.07.2016, 20:06