Frage: Elterngeldplus

Hallo Frau Bader, ich beziehe Elterngeld Plus und gehe in Teilzeit arbeiten. Wie verhält es sich, wenn ich während der Elterngeld Plus Zeit Weinachtsgeld oder eine Gehaltserhöhung erhalten sollte? Wird diese komplett verrechnet? Ist es ein Unterschied ob im 1. Lebensjahr oder im 2. Lebensjahr? Nehmen wir an ich bekomme 22 Monate 400€ Elterngeld Plus und 1000€ netto durch Teilzeitarbeit . Was passiert wenn ich im 8. Lebensmonat 1000 € Weihnachtsgeld bekomme und was wenn ich es im 20. Monat bekomme? Wird es mit dem Monat verrechnet oder auf das gesamte Elterngeld Plus? Danke Ihnen

von meisje123 am 02.12.2016, 17:03



Antwort auf: Elterngeldplus

Hallo, im ersten Jahr wird der Lohn voll angerechnet, im zweiten nicht mehr. Das ist der Unterschied. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016