Hallo,
unsere Zwillinge wurden 2010 geboren. Ende 2013 haben wir den Antrag auf Elterngeldnachzahlung gestellt und Anfang 2014 auch ausbezahlt bekommen.
Ich war vor meiner Elternzeit Berufstätig, dann 2 Jahre zu Hause und nun bin ich in Teilzeit Berufstätig.
Müssen wir die Nachzahlung für 2014 angeben?
Vielen Dank
von
runmar2
am 01.03.2015, 12:14
Antwort auf:
Elterngeldnachzahlung in Steuererklärung angeben?
Hallo,
steuerlich? Ja, es gilt das Zuflußprinzip.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Elterngeldnachzahlung in Steuererklärung angeben?
Ja, das steht auch sicher im Bescheid drin.
Denn Elterngeldzahlungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Es kann also evtl., eine Steuernachzahlung auf Euch zukommen.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 01.03.2015, 19:03