Frage: Elterngelderstattung

Hallo Frau Bader, als ich schwanger wurde, habe ich zwei Monate davor aus gesundheitlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis aufgelöst. Am 14.10.2015 kam unser Sohn zur Welt. Ab dem Geburtstermin haben wir Elterngeld beantragt nur für mich als Mama für 24 Monate, das sogenannte Elterngeld Plus. Am 23.04.2016 haben wir einen neuen Antrag abgegeben mit Veränderung für Vaterurlaub, und die Elterzeitverkürzung auf 12 Monate. Ich möchte nach der Vollendung des 12. Lebensmonat unseres Sohnes wieder Vollzeit arbeiten, da mein Mann am 26.04.2015 operiert wird und für mindestens 1 Jahr arbeitsunfähig ist. Das Elterngeld Plus beträgt bei mir jetzt 150€ monatlich. Da das Basiselterngeld 300€ beträgt, wollten wir erfahren, ob wir jetzt für die vergangenen 6 Monate die Differenz von je 150€ erstattet bekommen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Familie Wins

von winsik am 24.04.2016, 18:28



Antwort auf: Elterngelderstattung

Hallo, rückwirkend geht das nicht. AM besten gehen Sie zur EG-Stelle und klären es persönlich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2016



Antwort auf: Elterngelderstattung

Das ist ja Deine angesparte Rate, die kannst Du Dir auch auf einmal auszahlen lassen dann.

von Sternenschnuppe am 24.04.2016, 18:46