Frage: Elterngeldbezug für nur 2 Monate

Hallo Frau Bader, ich habe in Ihrem Expertenforum schon einiges interessantes und für unsere kleine Familie relevantes gelesen. Trotz allem Hintergrundwissen kann ich mir folgende Fragen einfach nicht beantworten. Vielleicht haben Sie ja einen Tip. Wir würden jetzt gerne, 1 Monate nach Geburt unserer Tochter, Elterngeld beantragen. Nur der Vater (Selbständig) und nur 2 Monate und zwar die letzten 2 möglichen der max. 14. Da die Mutter+Kind (noch) im Ausland wohnen/gemeldet (ich aber in Deutschland) sind kann beim Antrag (der ja max. 3 Monate nach Geburt gestellt werden muss) noch keine deutsche Meldeadresse für Mutter+Kind angegeben werden. Diese werden wir erst Mitte/Ende des Jahres haben. Ist es möglich die notwendigen Nachweise nachzureichen oder scheitert unsere Antrag schon wegen der nicht vorhandenen Meldeadresse?

von almita am 01.02.2016, 19:45



Antwort auf: Elterngeldbezug für nur 2 Monate

Hallo, Elterngeld kann man nur für ein Kind bekommen, was in Deutschland lebt. Oder man selbst arbeitet sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Elterngeldbezug für nur 2 Monate

Es scheitert am nicht vorhanden Kind in Deutschland. Wann wird das Kind geboren und wann kommt es nach Deutschland ?

von Sternenschnuppe am 01.02.2016, 20:25



Antwort auf: Elterngeldbezug für nur 2 Monate

gut aber das beantwortet nicht die frage weil das kind bei abrufen des elterngeldes in deutschland leben wird - nicht aber bei antrag

von almita am 02.02.2016, 17:18



Antwort auf: Elterngeldbezug für nur 2 Monate

Falsch gelesen, sorry, aber Du schreibst kompliziert. Der Antrag muss nicht 3 Monate nach Geburt gestellt sein. Man kann maximal 3 Monate rückwirkend beantragen wenn die Vorraussetzungen erfüllt waren. Du kannst es beantrage sobald Du und das Kind zusammen an einer Adresse gemeldet sind. Vorher geht es eh nicht. Anspruch gibt es maximal bis das Kind 14 Monate alt ist. Also muss es spätestens am 1. Geburtstag bei Dir gemeldet sein und Du in Emternzeit.

von Sternenschnuppe am 02.02.2016, 19:22



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