Hallo Frau Bader, mein Mann beantrags ab 15.4.2016 für 2 Monate Elterngeld. Sein Arbeitgeber muss ihm also vom 1. - 14.4. Gehalt zahlen. Ist hier der Auszhalungszeitpunkt des Gehalts relevant? Normalerweise kommt das Gehalt zwischen dem 28.4. und dem 2.5. auf dem Konto meines Mannes an, da dies aber einzeln abgerechnet wird, kann das auch später werden. Wirkt sich dies dann negativ aus? Wird ihm Elterngeld gekürzt? Im Netz steht überall, dass laufendes Gehalt - egal wann erarbeitet - dem Monat zugerechnet wird, wann ausgezahlt wird... Danke für ihr Feedback! SUN
von sushine 1 am 01.02.2016, 22:50