Frage: Elterngeldberechnung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Frau und ich erwarten im August unser 1. Kind. Wir wollten nun die erforderlichen Formulare (Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit usw.) vorbereiten. Beim Elterngeld sind wir uns nicht ganz sicher, was uns an Geld zusteht. folgende Situation: Mein Frau hat Ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert. Sie hat danach 3 Jahre als Angestellte gearbeitet und hat sich danach entschlossen eine weiterbildung (Augenoptiker Meister) zu absolivieren. Diese Weiterbildung ging bis zum 30.07.13. Am 20.08.13 hat Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber angefangen. Ab dem 12.07.14 fängt ihr Mutterschutz an. nun meine Frage. Für die Elterngeldberchnung wird ja der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate berechnet. Da sie aber erst im August letzten jahres anfing, fehlen ihr sozusagen 2 Monate für die vollen 12 Monate. Somit wird senkt sich ja das Elterngeld erheblich. Werden hierbei evtl. die letzten 2 Monate vor ihrer Weiterbildung angerechnet? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sebastian

von Seppl am 09.07.2014, 13:09



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Hallo, nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Nein, aber man kann auf Antrag die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt mit reinnehmen, wenn einem sonst Nachteile entstehen. Und das wäre bei Euch ja der Fall.

von Sternenschnuppe am 09.07.2014, 14:32



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