Frage: Elterngeldberechnung

Liebe Frau Bader, ich bin seit dem 13.01.2014 aufgrund von Starken Steißbeinschmerzen wegen der SS krankgeschrieben. Diese Krankschreibung läuft auch bis zum 18.05.2014 bis der MuSchu einsetzt. Meine Frage wie wird da mein Elterngeld berechnet? Und was muss ich als Einkommen angeben da ich einen Haupt- und Minijob vorher ausgeübt habe. Des Weiteren möchte ich nach der MuSchu Frist (24.08.2014) wieder meinen Minijob nachgehen mit ca. 6h/woche und für den Hauptjob habe ich Antrag auf Elternzeit gestellt, welche auch bewillig wurde. Das nächste Problem ist, dass mein Hauptjob ab dem 1.10.2014 wegfällt da der Vertrag nur befristet ist. Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und sie könnenmeinen Fragen folgen. Um eine Rückantwort mit Aufklärung würde ich mich sehr freuen

von Kleinerkruemmel2014 am 04.04.2014, 15:26



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Hallo, schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen mindern nicht das EG. Im Minijob können Sie arbeiten, jeder Verdienst über 300 EG wird angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



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