Elterngeldberechnung in einer Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung in einer Elternzeit

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir kurz Auskunft geben welche 12 Monate ich zur Berechnung des Elterngeldes für mein 2. Kind heranziehen kann oder muss. Das Baby kommt im Januar 15 also zählt ja im Prinzip das komplette Jahr 2014 zur Berechnung oder? Bis März bekam ich noch Elterngeld und von Juni-September hatte ich einen Minijob mit Bezahlung nach Stunden. Die restlichen Monate verdiente ich nichts abgesehen von Betreuungsgeld sowie Kindergeld. Ab Dezember bekomme ich dann wieder das volle Gehalt durch das Mutterschaftsgeld und ich habe gehört das ich auch dieses zur Berechnung heranziehen kann stimmt das? Wie sieht das mit den 3 Monaten Elterngeld aus? Und wie verhalten sich die "leeren" Monate - werden die ganz normal zur Berechnung also mit 0,- € herangezogen oder verhält sich das in diesem Fall anders weil ich noch in Elternzeit bin? Von der Elterngeldstelle wurde ich angefertigt sie wären "personell am Ende" und hätten keine Zeit für meine Anfrage! Vielen dank im Vorraus Lissy

von Lissybaer am 29.09.2014, 09:37



Antwort auf: Elterngeldberechnung in einer Elternzeit

Hallo, 1. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt 2. Die MG-Monate bekommt man ja kein Einkommen, deshalb würden diese Monate als "0" zählen. Um Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes Mutterschaftsgeld beziehen, nicht zu benachteiligen, werden die entsprechenden Kalendermonate ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verlagert. Dies führt dazu, dass der Bemessungszeitraum für Mütter mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld in aller Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat des Beginns der Mutterschutzfrist umfasst. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



Antwort auf: Elterngeldberechnung in einer Elternzeit

und was ist mit den 3 Monaten in denen ich noch Elterngeld bezogen habe? Bzw. wären es ja jetzt im Prinzip 4 Monate da der Dezember nicht herangezogen wird da dort schon der Mutterschutz gilt. Wird Elterngeld zur Berechnung von Elterngeld benutzt oder rechne ich dann quasi noch 4 Monate vor meinem LETZTEN Mutterschutz mit ein? Ich ging März 2013 in MuSch und bekam dann nach dem MuSch Elterngeld bis zum 19.4. also im März erhielt i h die letzte Elterngeldzahlung - rechne ich also jetzt für DIESES Kind Dez/Jan/Feb/März 2012/2013 + April-November 2014 sehe ich das richtig?

von Lissybaer am 29.09.2014, 14:16



Antwort auf: Elterngeldberechnung in einer Elternzeit

Und was ist mit dem Gehalt aus dem Minijob?

von Lissybaer am 29.09.2014, 22:02



Antwort auf: Elterngeldberechnung in einer Elternzeit

Baby 2 kommt im Januar 2015 und wann wurde Baby 1 geboren? Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.10.2014, 11:50



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