Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot kurz nach erstem Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot kurz nach erstem Kind

Ich habe am 26.06.13 meine erste Tochter in der 31. Ssw entbunden und war dann ein Jahr und einen Monat in elterzeit. Seit dem 01.08.2014 arbeite ich wieder Vollzeit. Jetzt bin ich erneut schwanger in der 10.ssw. Mit hoher warscheinlichkeit bekomme ich noch vor dem mutterschutz beschäftigungsverbot... Zwischen meinem ersten Arbeitstag und meinem errechneten mutterschutz liegen die 12 monate (die ich planmäßig voll arbeite), die zur Berechnung des elterngeldes herangezogen werden. wird die lohnersatzleistung ( im beschäftigungsverbot) der Krankenkasse mit angerechnet? bisher habe ich nur gelesen das das nicht so ist, das würde im schlechtesten Fall bedeuten dass ich nur 6 Monate lohnzahlung angerechnet bekomme, also nur 50% meines eigentlichen elterngekdes bekomme obwohl ich gegen das besschäftigungsverbot machtlos bin?!

von liddl am 29.01.2015, 17:42



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot kurz nach erstem Kind

Hallo, bei Beschäftigungsverbot bekommen Sie keine Lohnersatzleistung sondern normalen Lohn vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2015



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