Sehr geehrte Frau Bader,
wie bei vielen anderen habe ich mich durch viele Fragen durchgekämpft und bin dennoch nicht ganz im Klaren darüber, wie sich das Elterngeld beim 2. Kind errechnet.
Ich gehe anhand Ihrer Antworten davon aus, dass es abhängig davon ist, wann das erste Kind geboren wurde.
Mein Sohn wurde am 14. September 2015 geboren und ich wollte mir das Elterngeld halbiert auf zwei Jahre auszahlen lassen. Mir wurde beim Antrag mitgeteild, dass diese Möglichkeit jetzt ersetzt wurde durch das Elterngeld plus, das ich jetzt für 22 Monate beziehe.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der entscheidende Punkt die Änderung des Elterngeldes ist, da ich im letzten Jahr zwei Anträge hatte. Einen für Kinder die vor dem 31.07.2015 geboren wurden und einen für Kinder die danach geboren wurden.
Da Sie einer Dame deren Kind vor diesem Zeitpunkt geboren wurde und sich das Elterngeld halbiert auf zwei Jahre auszahlen ließ, die Antwort gaben, dass sie nur den Mindestsatz bekommt.
Bei einer anderen Dame (Kind geboren nach dem 01.07.2016), Bezug von Elterngeld plus 22 Monate gaben Sie an, dass das erste Kind bei der Geburt des zweiten Kindes nicht älter als 14 Monate sein darf um das gleiche Elterngeld zu bekommen.
Oder liege ich da komplett falsch?
Hat sich zur Berechnung des Elterngeld für das zweite Kind gar nichts geändert und es zählen die 12 Monate vor der Geburt.
Wenn ich dann nur den Mindestsatz von 300€ bekomme und möchte auch dfas Elterngeld plus 22 Monate bekomme ich also nur 150€ monatlich, oder?
Entschuldigen Sie bitte die lange Frage, aber zum Elterngeld plus beim 2. Kind gibt es leider noch nicht so viele Fragen, die mir weiterhelfen konnten.
Viele Grüße und vielen lieben Dank schon einmal für die Hilfe!
Serafin
von
Serafin77
am 13.08.2016, 15:58
Antwort auf:
Elterngeldberechnung Kind 2 abhängig vom Geburtstag Kind 1?
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt für die Berechnung. Und dann fängt man an, die Monate bei der Berechnung auszuklammern, in denen MG o EG bezogen wurde.
Auf die 14 Mo kommt man also wie folgt: 2 Mo MG (üblich, es kann auch mehr sein) + 12 Mo Basis-EG.
Wenn man also ein Frühchen hat u 3 Mo EG bekommen hat, kann das KInd 15 Mo alt sein u man bekommt EG wie bei Kind 1, weil ja alle "0-Monate" rausgerechnet werden.
Der Stichtag 15.07.2015 spielt eine Rolle für die Verteilung von EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2016
Antwort auf:
Elterngeldberechnung Kind 2 abhängig vom Geburtstag Kind 1?
Es hat sich diesbezüglich nichts geändert. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Ab dem ersten Geburtstag des Vorkindes wird jeder Monat gewertet wie er ist. Ohne Einkommen mit 0€ oder eben mit dem Einkommen was erarbeitet wird.
Bei Dir wird also ohne Arbeit ab Oktober jeder Monat mit 0€ in die Berechnung gehen bis zum Mutterschutz.
Elternzeit darf zum neuen Mutterschutz beendet werden
von
Sternenschnuppe
am 13.08.2016, 17:03
Antwort auf:
Elterngeldberechnung Kind 2 abhängig vom Geburtstag Kind 1?
Ne, Du hast einfach einen Denkfehler drin. Es ist egal ob neues EG oder altes, in beiden gilt wenn Kind1 älter ist wie 12-14/15 Monate (je nach Mutterschutz und wegen Geschwisterbonus), dann sinkt das EG für Kind2 immer weiter bis es ab dem 2ten Geburtstag beim Mindestsatz angekommen ist. Außer man arbeitet eben dazwischen und hat einen Verdienst von deutlich mehr wie 450 €. Bei einem 450 € Job kommt zwar mehr wie der Mindestsatz raus, aber nicht viel drüber.
Es gelten immer zwei Dinge. Erstens, Berechnungsgrundlage sind IMMER die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Und zweitens, Monate in denen man volles Elterngeld bekommen hat werden ausgeklammert. Deshalb ist es so das eben das erste Lebensjahr von Kind1 - in dem Frau Elterngeld bekommen hat - bei der Berechnung für das Elterngeld bei Kind2 komplett durch die Zeiten ersetzte werden von vor der Geburt von Kind1. Was eben bedeutete, es gibt im Idealfall das gleiche Elterngeld wie bei Kind1, plus Geschwisterbonus beim zweiten Kind. Aber das gilt eben nur wenn KInd1 nicht älter wie ca. 12-14/15 Monate ist. Welches Elterngeld, also ob nach neuem recht oder nach altem, ob ganz oder gesplittet, ist dabei egal.
Mitglied inaktiv - 13.08.2016, 17:08