Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich grad in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Habe noch ca. 4 Monate Elternzeit. Jetzt bin ich aber wieder schwanger geworden und wollte fragen, wenn meine Elternzeit vorbei ist und ich wieder arbeiten gehe (wobei ich wieder beschäftigungsverbot bekommen werde) dann sind es ja nur 6 Monate die ich "gearbeitet" habe. Wie wird denn da dass elterngeld für mein zweites Kind berechnet? Wird dann der Lohn vor meiner jetztigen Elternzeit dazugerechnet oder wie läuft das ab? Danke schonmal im Voraus

von Tamibambini am 12.07.2015, 01:10



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Wann genau ist Kind 1 geboren? Auf 6 Monate arbeiten kommst Du nicht mehr. Das sind ja mit den 4 Monaten jetzt schon 10.

von Sternenschnuppe am 12.07.2015, 11:11



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Also Kind 1 ist im November 14 geboren und ich hab 1 Jahr Elternzeit genommen

von Tamibambini am 12.07.2015, 12:59



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Gutes Timing :-) Dann bekommst Du das gleiche Elterngeld plus 10% Geschwisterbonus, weil das erste Kind unter drei ist. Ab Ende Elternzeit den Lohn wie vorher auch durch das BV und das davor wird durch alten Lohn ersetzt weil es echte Elterngeldmonate waren. Also identische Zahlen wie beim ersten Kind ;-)

von Sternenschnuppe am 12.07.2015, 13:19



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Nochmal zusammengefasst für mich :D Also wenn ich dann wieder eigentlich arbeiten müsste bin ich ja dann ca im 4 Monat dann sind das also die 6 Monate Lohn bis zur Entbindung und 6 Monate vor meiner Elternzeit die zur Elterngeldberechnung gezählt werden. Hab ich dass so richtig verstanden? Würde aber nicht der genaue Betrag rauskommen wie jetzt weil ich vor meiner jetztigen Elternzeit eine andere Lohnsteuerklasse hatte. Hab ich das so richtig verstanden?

von Tamibambini am 12.07.2015, 20:27



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Zählt immer nur bis zum Mutterschutz. Welche Lohnsteuerklasse hast Du denn jetzt ?

von Sternenschnuppe am 12.07.2015, 22:15



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Vor meiner jetztigen Elternzeit hatte ich 3, jetzt hab ich 5

von Tamibambini am 12.07.2015, 22:20



Antwort auf: Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Autsch. Viele wechseln in die 3 bei Schwangerschaft um ein höheres Elterngeld zu bekommen. Da muss man aber ich meine 6 Monate drin sein damit es zählt. Da Du wegen dem Mutterschutz der ja eher ist, nicht auf 6 Einkommensmonate kommst für das neue Elterngeld weiß ich das nicht. Frage das doch noch einmal separat Frau Bäder. Sind ja noch vier Monate Elternzeit ohne Einkommen jetzt ( Ersetzt durch Lohn vor dem ersten Kind ) Und dann die 4 bis zum Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 13.07.2015, 07:44



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