Hallo Frau Bader Wie ist es am Sinnvollsten? Ich verdiene Brutto 3500, mein Mann auch Angestellter 2500 Brutto. Zum Erhalt meines Arbeitsplatz nehme ich 1 Jahr Elternzeit. Er möchte 2 Monate nehmen damit wir 14 Monate Anspruch auf Elterngeld haben. 1. Ab wann läuft Elterngeld (ab Geburt oder nach Mutterschutz?) und bis wann Mutterschutzgeld? 2. Bekommen wir mehr raus wenn er die ersten beiden Monate Elternzeit nimmt wo ich noch in Mutterschutz bin oder spielt es bei der Anrechnung keine Rolle? 3. Wenn Elternzeit ab Geburt läuft bin ich gezwungen ein Jahr Elternzeit zu nehmen und das Mutterschutzgeld mit dem Elterngeld zu verrechnen? Wenn ich erst nach dem Mutterschutz Elternzeit nehme ist meine Stelle dann weg, weil ich über ein Jahr nach Geburt erst zurück komme quasi am 14. Monat des Kindes? Lg
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 11:04