Ich habe Anfang 11/2016 ET. Ich würde gern 24 Monate (Hälfte des Geldes, doppelte Bezugsdauer) mit meinem Kind zu Hause bleiben. Im Anschluß überlegt mein Mann, ob er auch die Vaterschaftsmonate nutzt, mit 30 Std. im Monatsdurchschnitt weiterzuarbeiten. Wir arbeiten beide in der gleichen Firma.
1. Bis spätestens wann muß er den AG informieren, das machen zu wollen. Unsere Firma hat über 20 Beschäftigte.
2. Wann muß er das bei der Elterngeldstelle beantragen? Mit meinem Antrag zusammen?
3. Wäre es finanziell für ihn besser 2 Monate oder die Streckung auf 4 Monate?
Bekommt er dann sein Gehalt für 30 Std. + 67 % Elterngeld oder nur die Diff. zum Verdienstausfall für 40 Std.?
von
Schwangere
am 04.10.2016, 13:50
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1. Er muss innerhalb der ersten 14 Mo. EG beantragen, Frist 7 Wo
2. Ja
3. Die Differenz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
Elterngeld
Wenn dein Mann auch Elterngeld beziehen möchte, muss er mindestens 2 Monate Elternzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen.
Die Elternzeit anmelden muss er 7 Wochen vor Beginn.
von
chrissicat
am 04.10.2016, 14:51
Antwort auf:
Elterngeld
Also müssten er dann seine 2 Monate zeitgleich innerhalb der ersten 14 Lebensmonate mit mir nehmen, da ich in meine Elternzeit nicht unterbrechen möchte. Oder seine 2 Monate würden verfallen, richtig?
von
Schwangere
am 04.10.2016, 15:28
Antwort auf:
Elterngeld
Ja, richtig.
von
chrissicat
am 04.10.2016, 16:13
Antwort auf:
Elterngeld
Vorzugsweise würde ich anraten das er Monat 13 und 14 nimmt. Monat 13 und 14 müssten die Monate sein wo du kein Elterngeld gezahlt bekommst, da du ja in Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld bekommen hast. Und das ist in der Regel höher wie das Elterngeld, weshalb dann zwar die Monate für das Elterngeld verbraucht werden, aber eben nichts ausgezahlt wird. Und das Mutterschutzgeld hast Du ja voll bekommen, da muss also in dem zeitraum keine zweite Rate gezahlt werden.
Mitglied inaktiv - 04.10.2016, 17:23