Hallo Fr. Bader, ich habe 2014 und 2016 entbunden. Mutterschutz begann und endete immer im Geburtsjahr. Das heißt: 2014 MS u. EZ 2015 EZ + TZ-Arbeit 2016 MS u. EZ 2017 EZ + TZ-Arbeit Wenn ich jetzt ein 3. Kind für 2017 bzw. 2018 plane, würde dann bei einer neu angefangenen geringfügigen Selbständigkeit das EG auf Basis von 2013 gezahlt? Oder zählen weiterhin die letzten 12 Monate vor Geburt?
von sonnenblume105 am 16.07.2016, 08:21