Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe eine Frage zum Elterngeld.
Meine Tochter wurde im Dezember 2014 geboren und wir haben das Elterngeld auf zwei Jahre gewählt, sodass wir bis Oktober etwa 500euro (statt 1000 für ein Jahr) im Monat erhalten. Vorher stand ich in einem Arbeitsverhältnis, welches nach der Schwangerschaft ausgelaufen ist.
Wir planen ein weiteres Kind und wüssten gerne wie das Elterngeld wohl berechnet wird, wenn das zweite Kind bspw. Im August 2016 geboren würde.
Vielen Dank und viele Grüße, Salija
von
Salija
am 09.08.2015, 11:56
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2015
Antwort auf:
Elterngeld
Dann zählt alles ab Januar 2016 - zum Mutterschutz mit 0€.
Der Rest wird mit Gehalt vor Kind 1 aufgefüllt.
Von der Summe dann geteilt durch 12 gibt es 65%
von
Sternenschnuppe
am 09.08.2015, 12:16