Frage: elterngeld

Wollte fragen wie wir es am schlausten machen sollen. Der et unseres zweiten Kindes ist der 04.05 mein mann nimmt ersten und zweiten Monat elterngeld. Ich bekomme Mutterschutz Geld soll ich dann lieber 13&14 Monat elterngeld beantragen oder geht das nicht?! Ist es steuerlich besser auf zwei Jahre zu splitten (ich bekomme sowieso nur Mindestanzahl da nicht gearbeitet wegen elterngeld ) oder gleich voll ein Jahr? Besten Dank! !!!!!!!!

von schnüllschnat am 17.03.2015, 13:40



Antwort auf: elterngeld

Hallo, 1. Sie müssen die 1. EZ am Tag vor dem Mutterschutz beenden. 2. Sie haben frei nur 12 Mo zur verfügung, denn die MG-Monate werden automatisch der Mutter angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



Antwort auf: elterngeld

Wann ist Kind 1 geboren und wann beginnt Dein Mutterschutz jetzt?

von Sternenschnuppe am 17.03.2015, 13:49



Antwort auf: elterngeld

Kind eins 10.05.2012 (elterngeld gesplittet bis einschließlich März 2014) Mutterschutz Beginn 23.03..lg

von schnüllschnat am 17.03.2015, 15:30



Antwort auf: elterngeld

Auf jeden Fall die aktuelle Elternzeit zum 2203. beenden, dann erhältst Du volles Mutterschutzgeld vom AG und Krankenkasse, wie beim ersten Kind. Danach hast Du 10 weitere Monate EG ( Mindestsatz ist richtig, Auszahlung ist egal ) und Dein Mann kann seine zwei Monate nehmen wie er mag.

von Sternenschnuppe am 17.03.2015, 16:23



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