Liebe Sternenschnuppe,
habe ich richtig verstanden, dass ich wenn das zweite Kind im zweiten oder dritten Jahr des Mutterschutzes auf die Welt kommt, meine Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zur Festlegung des Elterngeldes verrechnet wird?
LG Snowi
von
Snowi
am 25.07.2014, 02:32
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo
Nein. Wo habe ich das geschrieben?
Nach wie vor sind immer die 12 Monate vor Geburt entscheidend was man an Erwerbseinkommen hat.
Je nach Abstand zum Elterngeld ( die ersten 12 Monate werden durch alten Lohn ersetzt ) sinkt das neue Elterngeld.
Jeder Monat ohne Einkommen nach dem ersten Geb. geht mit 0€ in die neue Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2014, 07:31
Antwort auf:
Elterngeld
Äh gefunden.
Leider weiß ich dennoch nicht wie Du darauf kommst.
Immer die 12 Monate vor aktuellem Mutterschutz des Kindes für welches es bezogen werden soll.
Nichts anderes zählt.
Um gleiches Elterngeld zu bekommen dürfen die Kinder maximal knapp über ein Jahr auseinander sein wenn man nicht arbeiten geht.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2014, 07:35