Hallo Frau Bader,
ich bin seit Mai 2014 in Elterzeit wegen meinen Sohnemann Nr.1. Ich habe die Elternzeit auf 2 jahre gesplittet und nach meinen Lohn wurde berechnet das ich ca.380 euro bekommen würde monatlich (24 Monate). Nun bin ich aber wieder schwanger und mein 2.Kind würde auch im März kommen. wie berechnet sich das dann, bekomme ich für das 2.Kind nur 300 € auf 12 Monate?? Ich muss dazu sagen das mein Arbeitsvertrag jetzt am 30.6.2014 abgelaufen ist. Wie muss ich da vorgehen?
ich danke im voraus
Mit freundlichem Gruß
Pinar
von
pinar44.2012
am 04.07.2014, 13:15
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2014