Hallo, Ich bedanke mich bereits im Vorraus für die Hilfe :)! Und zwar geht es um das Thema elterngeld! Mein Sohn ist in 08/14 zu Welt gekommen und ich nehme mit Unterbrechung vom 4.,5.,6. LM Elternzeit bis zum 14. LM (10/15). Ich bin seit einigen Jahren Beamtin und habe seit 2013 einen Gewerbeschein um hier und da als Hostess zu arbeiten. Nun berechnet sich das elterngeld komplett vom Kalenderjahr 2013, da die Selbstständigkeit ausschlaggebend ist, auch wenn ich nur ganz wenig damit verdient habe. Der Gewerbeschein läuft weiter, allerdings werde ich weder in 2014 noch in 2015 etwas damit machen /abrechnen. Im Oktober 2015 werde ich wieder teilzeit arbeiten gehen als Beamtin. Allerdings plane ich im Herbst/Winter erneut ss zu werden. Wann darf das Baby spätestens kommen, dass ich das gleiche Geld wie jetzt bekomme? Kann dann, trotz dass ich nichts "selbstständiges" gearbeitet habe, dennoch das KJ 2013 zu Grunde gelegt werden? Vielen lieben Dank
von Sunny1287 am 19.01.2015, 20:51