Frage: elterngeld zwillinge

Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld bei Zwillingsgeburt. Errechneter ET ist der 12.11.2014. Mein Mann möchte ab dann 2 Monate in Elternzeit gehen, ich insgesamt 24 Monate.Wie verhält sich die Beantragung des Elterngeldes?Würde mein Mann dann für den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes A Elterngeld beantragen und ich für den 3.-14.LM (auch Kind A) sowie für Kind B im 1.-2. LM? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Gruss, Planetenpetra

von planetenpetra am 06.08.2014, 19:44



Antwort auf: elterngeld zwillinge

also für jedes Kind 2 (Natürlich kann er wenn Ihr euch es leisten könntet die ganze Zeit Elternzeit nehmen) ... LG Peeka

von peekaboo am 07.08.2014, 08:35



Antwort auf: elterngeld zwillinge

Moin, 1. Glückwunsch zu den Zwillingen macht ne Hölle an Arbeit aber auch viel Spaß. 2. Glückwunsch zum Termin, da die Regeln ab dem 1.1.15 geändert werden. Jetzt zur Frage : Die 1. 4 Monate werden immer der Frau zugesprochen und mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. das bedeutet: Die Mutter beantragt für Kind 1 12 Monate Elterngeld: die Zeit des Mutterschaftsgeldbezuges wird verrechnet, für den Rest erhält sie volles Elterngeld + 300€ Zwillingbonus. Die Mutter beantragt weiterhin Elterngeld für Kind 2 z.B. für die Monate 1-4(beliebige Zahl bis 10) und 6-14 sie bekommt dann für 10 Monate 300 € Mindestsatz plus 300€ Zwillingbonus. Für die Monate 13 und 14 Volles Elterngeld. Der Vater kann jetzt entweder 2 zeitgleiche Monate für beide Kinder beantragen und bekommt für 1 Kind volles und für das andere den Mindestsatz an Elterngeld (immer plus Zwillingbonus) oder er nimmt für das 2. Kind unterschiedliche Monate und erhält 4 mal volles Elterngeld + ZB. LG Ingo

von IngoAC am 07.08.2014, 11:34



Antwort auf: elterngeld zwillinge

Hallo Ingo!!!!!! Vielen Dank für die super Erklärung!!! Ist echt gar nicht so einfach. Dann werd ich jetzt mal die Anträge vorbereiten!!!! Viele Grüße:-)

von planetenpetra am 07.08.2014, 16:02



Antwort auf: elterngeld zwillinge

. Wie alt sind Deine Zwilies jetzt?

von peekaboo am 07.08.2014, 16:28



Antwort auf: elterngeld zwillinge

Moin Planetenpetra, was ich dir geschildert habe ist nur die Standardvariante. Wenn Ihr davon abweicht also dein Mann Mehr Elternzeit als 2 Monate Pro Kind nimmt kann da noch mehr Geld möglich sein: z.B. Du nimmst 14 Monate Elterngeld + Elternzeit und dein Mann auch: Dann Beantragst du Für Zwilling 1 und 2 Die Monate 1-4 (Mutterschutz muß leider die utter nehmen) und für Zwilling 1 die Monate 5-9 und für Zwilling 2 die Monate 10-14 bei jeweils vollem Elterngeld plus Zwillingbonus und dein Mann kann dann die Monate 5-9 auf Zwilling 1 und die Monate 10-14 auf Zwilling 2 bei vollem Elterngeld plus Zwillingbonus nehmen. Die Regeln sin eigendlich einfach: Für jedes Kind gibt es 14 Monate Elterngeld wenn der Partner auch mindesten 2 Monate nimmt. Die kann man beliebig verteilen Außer der Mutterschutzzeit die MUSS die Mutter nehmen. Bei Doppeltbezug wird das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld für das andere Kind angerechnet und es bleibt der Mindestsatz (300€+Zwillingbonus 300€) übrig. Zwillingbonus gibt es für beide Kinder. @peekaboo Danke! meine sind jetzt 4 und haben eine sehr ausgeprägte selektiver Schwerhörigkeit :-p "Nein!", "Mach das nicht!", "Würdest du bitte", können sie scheinbar nicht hören, aber Es gibt Eis hören sie 10m gegen dern Wind gehaucht! LG Ingo

von IngoAC am 08.08.2014, 09:21



Antwort auf: elterngeld zwillinge

Moin Planetenpetra, was ich dir geschildert habe ist nur die Standardvariante. Wenn Ihr davon abweicht also dein Mann Mehr Elternzeit als 2 Monate Pro Kind nimmt kann da noch mehr Geld möglich sein: z.B. Du nimmst 14 Monate Elterngeld + Elternzeit und dein Mann auch: Dann Beantragst du Für Zwilling 1 und 2 Die Monate 1-4 (Mutterschutz muß leider die utter nehmen) und für Zwilling 1 die Monate 5-9 und für Zwilling 2 die Monate 10-14 bei jeweils vollem Elterngeld plus Zwillingbonus und dein Mann kann dann die Monate 5-9 auf Zwilling 1 und die Monate 10-14 auf Zwilling 2 bei vollem Elterngeld plus Zwillingbonus nehmen. Die Regeln sin eigendlich einfach: Für jedes Kind gibt es 14 Monate Elterngeld wenn der Partner auch mindesten 2 Monate nimmt. Die kann man beliebig verteilen Außer der Mutterschutzzeit die MUSS die Mutter nehmen. Bei Doppeltbezug wird das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld für das andere Kind angerechnet und es bleibt der Mindestsatz (300€+Zwillingbonus 300€) übrig. Zwillingbonus gibt es für beide Kinder. @peekaboo Danke! meine sind jetzt 4 und haben eine sehr ausgeprägte selektiver Schwerhörigkeit :-p "Nein!", "Mach das nicht!", "Würdest du bitte", können sie scheinbar nicht hören, aber Es gibt Eis hören sie 10m gegen dern Wind gehaucht! LG Ingo

von IngoAC am 08.08.2014, 09:21



Antwort auf: elterngeld zwillinge

Moin Planetenpetra, was ich dir geschildert habe ist nur die Standardvariante. Wenn Ihr davon abweicht also dein Mann Mehr Elternzeit als 2 Monate Pro Kind nimmt kann da noch mehr Geld möglich sein: z.B. Du nimmst 14 Monate Elterngeld + Elternzeit und dein Mann auch: Dann Beantragst du Für Zwilling 1 und 2 Die Monate 1-4 (Mutterschutz muß leider die utter nehmen) und für Zwilling 1 die Monate 5-9 und für Zwilling 2 die Monate 10-14 bei jeweils vollem Elterngeld plus Zwillingbonus und dein Mann kann dann die Monate 5-9 auf Zwilling 1 und die Monate 10-14 auf Zwilling 2 bei vollem Elterngeld plus Zwillingbonus nehmen. Die Regeln sin eigendlich einfach: Für jedes Kind gibt es 14 Monate Elterngeld wenn der Partner auch mindesten 2 Monate nimmt. Die kann man beliebig verteilen Außer der Mutterschutzzeit die MUSS die Mutter nehmen. Bei Doppeltbezug wird das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld für das andere Kind angerechnet und es bleibt der Mindestsatz (300€+Zwillingbonus 300€) übrig. Zwillingbonus gibt es für beide Kinder. @peekaboo Danke! meine sind jetzt 4 und haben eine sehr ausgeprägte selektiver Schwerhörigkeit :-p "Nein!", "Mach das nicht!", "Würdest du bitte", können sie scheinbar nicht hören, aber Es gibt Eis hören sie 10m gegen dern Wind gehaucht! LG Ingo

von IngoAC am 08.08.2014, 09:22



Antwort auf: elterngeld zwillinge

Hallo Ingo!!! Für uns kommt nur die erste Variante in Betracht, von daher vielen Dank!!! Das wir noch doppelt EG beziehen dürfen und wie man die Monate am geschicktesten aufteilt hat uns bei der EG-Stelle leider niemand verraten und da geht natürlich ruckzuck mal richtig viel Geld flöten!!! Ist ja nicht grad unerheblich noch für ein paar Monate 600€ mehr zu haben!!!:-) Deine Zwillinge sind 4 und leiden unter selektiver Taubheit??!! Uuuuuh...Ich bin gespannt wie das mit unseren wird....:-) Dir ein schönes Wochenende und nochmals Danke!!!

von planetenpetra am 08.08.2014, 12:27



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