Hallo, meine frage wâre ich habe ein kind und ist am 29.02.2016 geboren mein elternzeit ist bis zum 28.02.2016 also am 01.03.2017 muss ich wieder arbeiten. Elterngeld beendet sich auch am 28.02.2016. Wenn ich wâhrend der beschâftigung nochmal schwanger wâre wie wird sich das elterngeld berechnet. Meine zweite frage eine freundin ist genau so in der situation sie hat nach dem elternzeit 3 monate vollzeit gearbeitet sie ist nun schwanger hat sich aber beschâftigungsverbot geholt weil sie eine risiko schwangerschaft hat wie wird das dann berechnet weil sie ja wâhrend der beschâftigungsverbot ganz normale gehalt bezieht
Mitglied inaktiv - 13.11.2016, 21:51