Sehr geehrte Frau Bader,
Nachdem ich selbst bei ein und derselben Elterngeldstelle teilweise ganz gegensätzliche Auskünfte erhalten habe, hoffe ich nun hier auf Klärung.
Meine Frage: ich bin momentan in Elternzeit mit dem ersten Kind, für dieses Kind habe ich bis August 2013 Elterngeld bezogen, dann nichts mehr. Nun erwarte ich Anfang Mai 2014 das zweite Kind, muss also einen neuen Antrag stellen. Zu einem ähnlichen Fall schrieben Sie:
" Bei der Bestimmung der maßgeblichen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat "
Damit wäre gesagt, was NICHT berücksichtigt wird, also die Monate innerhalb des letzten Jahres in denen ich Elterngeld bezogen habe (mai bis august 2013). Aber was legt man denn dann zur Berechnung zugrunde?
Ist es richtig, das in meinem Fall die 12 Monate vor der Geburt des 1(!) Kindes ( in denen ich voll erwerbstätig war) als Berechnungsgrundlage genutzt werden? Das heisst ich würde den gleichen Satz bekommen wie bei Kind 1?
Bei einer Freundin von mir ist genau dies der Fall, so dass sie dank Geschwisterbonus nun sogar mehr Elterngeld bekommt als beim ersten Kind. Allerdings liegen ihre beiden Kinder drei Monate näher beieeinander und ausserdem liess sie sich das Elterngeld für das erste Kind auf 24 Monate "strecken", so dass Sie im Gegensatz zu mir keinen Leerlauf zwischen den Kindern hatte. Macht das einen Unterschied?
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem doch sehr kniffeligen Thema!
Mit freundlichen Grüssen!
Meinmaibaby
von
Meinmaibaby
am 08.04.2014, 23:30
Antwort auf:
Elterngeld- zweites Kind
Hallo,
Sie haben doch ind er Zeit von Sept 13 bis Mai 14 nichts bekommen (wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind doch schon 9 Mo. null. Und dann eben die drei vor dem bezug von EG u MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Elterngeld- zweites Kind
Eigentlich ist es ganz einfach.
September 2013 bis der Monat wo der Mutterschutz beginnt gehen mit 0€ in die Berechnung.
August 13 und dann rückwärts was noch zu 12 Monaten fehlt geht mit altem Gehalt in die Rechnung, da Du da Elterngeld bezogen hast und das ersetzt wird.
Das durch 12 und davon dann 65% ( 67% ? ) plus 10% ( mind. 75€ ) Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 09.04.2014, 07:16
Antwort auf:
Elterngeld- zweites Kind
Damit hat Frau Bader aber auch gesagt, dass die letzten 12 Monate vor der Geburt maßgeblich sind.
Also bei dir (wenn der Mutterschutz im März beginnt) Feb 2014 bis Sep 2013 (=6 Monate).
Die "fehlenden" 6 Monate werden tatsächlich aus der Zeit von vor der ersten Geburt herangezogen.
Wenn du von Sep 13 bis Feb 14 nicht arbeiten warst, macht das:
6 x nix
+
6 x altes Einkommen = Summe
Diese Summe wird durch 12 geteilt und ergibt dein durchschnittliches Einkommen. Davon gibt es dann ca 65% zzgl 10% Geschwisterbonus.
Bei deiner Freundin geht wohl die Rechnung ungefähr so:
3 x nix + 9x Einkommen = Elterngeld.
Das macht mehr Elterngeld, also auch einen höheren Geschwisterbonus.
Die Splittung auf 24 Monate ist dabei unerheblich!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.04.2014, 07:45
Antwort auf:
Elterngeld- zweites Kind
Liebe Sabine,
Danke! Das klingt plausibel.
Meine Freundin hat aber nicht drei mal Nichts bekommen- sie hat sich ja alles auf 24 Monate splitten lassen, so dass die Zahlungen für das erste Kind noch im Gange waren als das zweite geboren wurde.
Ich denke: da ja die Monate, in denen Elterngeld bezogen wird, nicht mitgerechnet und in der Rechnung durch Arbeitsmonate "ersetzt" werden, wurden bei ihr zwölf Arbeitsmonate berechnet- da Sie ja die ganze Zeit ohne Lücke Elterngeld bezogen hat. Macht das Sinn,
?
Ist ja eigentlich unfair, dass man dann, nur weil man nicht gesplittet hat und dadurch ein Leerlauf entstand, weniger bekommt weil es anders berechnet wird?
Danke für die Hilfe!!!
von
Meinmaibaby
am 09.04.2014, 11:35
Antwort auf:
Elterngeld- zweites Kind
Mit 3x nix ist gemeint, 3 mal kein Einkommen, denn Elterngeld ist kein Einkommen.
Also sind die 3 Monate bei der Elterngeldberechnung als Nullrunden zu werten. Sie erhöhen das Elterngeld für Kind 2 nicht.
Die drei Monate wurden auch nicht ausgelassen, denn der ElterngeldBEZUG läuft trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr.
Die Splittung ist nur "Auszahlung". Es bleibt also bei max 12 Monaten, die durch das Elterngeld ausgelassen werden können.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.04.2014, 12:52
Antwort auf:
Elterngeld- zweites Kind
Kannst dir ja mal ihren Elterngeldbescheid zeigen lassen...
von
SumSum076
am 09.04.2014, 12:52