Elterngeld zurückzahlen bei erneuter schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld zurückzahlen bei erneuter schwangerschaft?

Hallo, da ich jetzt leider nichts im Internet finde, hoffe ich das Sie mir diese Frage beantworten können. Bin jetzt mit meinen ersten Kind noch bis zum 10.6. in Elternzeit, hab auch nur ein Jahr beantragt. Jetzt bin ich er erneut schwanger und meine Muschu beginnt am 30.5. Ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Elternzeit verkürzt, damit ich Anspruch auf das Mutterschaftsgeld erhalte. Mitte Mai bekomme ich jetzt mein letztes Elterngeld bis zum 10.6. Da ich jetzt 2 Wochen verkürze, muss ich das zuviel erhaltene Elterngeld zurückzahlen? Geplant ist die Verkürzung an die Elternzeit meines zweites Kindes ranhängen. Muss ich der Elterngeldstelle irgendwas mitteilen oder geschieht dies automatisch? Vielen lieben Dank schon mal im voraus.

von Dini880 am 27.04.2017, 08:33



Antwort auf: Elterngeld zurückzahlen bei erneuter schwangerschaft?

Hallo, Leider ja. Die Idee mit der Übernahme durch den Ehemann finde ich toll, er muss dann aber mindestens zwei Monate nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2017



Antwort auf: Elterngeld zurückzahlen bei erneuter schwangerschaft?

Ja, Du musst dann den 12. Monat komplett zurückzahlen, da es nur für volle Lebensmonate Elterngeld gibt. Vielleicht kann Dein Mann den spontan übernehmen, wenn sein AG mitmacht ? Melden musst Du das der Eltermgeldstelle.

von Sternenschnuppe am 27.04.2017, 11:22



Antwort auf: Elterngeld zurückzahlen bei erneuter schwangerschaft?

Ja aber wenn ich die dran hänge, was erhalte ich dann? Den Monat dann wieder? Weil bei mann ist es nicht möglich die 2 Monaten zu nehmen. :-( und kann ja nicht sein das ich 2 Wochen verkürze aber die kompletten vier Wochen zurück zahlen muss.

von Dini880 am 27.04.2017, 18:04



Antwort auf: Elterngeld zurückzahlen bei erneuter schwangerschaft?

Du kannst auch auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Auch teilweise. Würde mal rechnen was besser ist. Volles EG dann für den einen Monat noch und nur 4 Wochen mutterschaftsgeld. Oder eben auf den Monat EG verzichten, dafür dann eben 6 Wochen mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 27.04.2017, 19:34



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