Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich bin zurzeit in Elternzeit. Die Elternzeit endet im Dezember 2015. Elterngeld habe ich auf zwei Jahre auszahlen lassen. Meine Tochter wurde am 30.12.2013 geboren. Ich habe einen Monat länger Mutterschaftsgeld erhalten da meine Tochter vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kam. Das Mutterschaftsgeld wird an das Elterngeld angerechnet, sodass ich Ende August die letzte Zahlung Elterngeld kriege und ab Oktober kein Elterngeld mehr erhalte. Nun ist es leider so, dass ich nicht in meine alte Firma zurückkehren kann. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten mit Abfindung. Meine Elternzeit endet am 29.12.2015. Nun ist meine frage, ob ich Elterngeld zurück zahlen muss wenn ich eine Abfindung erhalte. Auf wann muss die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses datiert sein? In der Elternzeit kann ich ja nicht gekündigt werden. Und wann sollte ich mir die Abfindung auszahlen lassen um kein Elterngeld zurück zahlen zu müssen? Danke im voraus.
von Sunnni am 09.07.2015, 21:17