Hallo, habe Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre läuft jetzt noch bis 18.04.2015
Mein zweites Kind bekomme ich im März 2015 ...
Welches Elterngeld bekomme ich dann bleibt es so oder nur den mindestsatz ? Würde mich über ne Antwort freuen lg
von
Herzchen Katie
am 25.07.2014, 11:36
Antwort auf:
Elterngeld wie viel?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Elterngeld wie viel?
Wohl Mindestsatz, weil du nach dem 1ten geburtstag deines ersten Kindes ja nicht mehr gearbeitet hast. Das du das Elterngeld gesplittet hat tut da nichts zur Sache, da es nur Auszahlungszeitraum ist. Ist nur relevant für Versicherung, mehr bringt das aber nicht.
Wichtig wäre für dich aber, das du zum neuen Mutterschutz die alte Elternzeit beendest beim AG, und zwar 1nen !!! Tag vor dem neuen Mutterschutz. Dann gibt es zumindestens das gleiche Mutterschafstgeld wie bei Kind1.
Mitglied inaktiv - 26.07.2014, 07:45