Hallo Fr Bader!
Ich bin momentan im 2. Jahr Elternzeit meines Sohnes, bekomme aber kein Elterngeld mehr! Wir planen ein 2. Kind. Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde, Rutsche ich danach betriebsbedingt ins BV.
Wie berechnet sich dann das EG dass die 12 Monate voll sind? Werden dann die Monate in Elternzeit mit einer 0 genommen oder werden die 12 Monate "aufgefüllt" mit der Vollzeitbeschäftigung vor meinem ersten Kind? Es besteht nach wie vor ein unbefristeter VZ-Vertrag!
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende!
von
Eva88
am 06.02.2016, 00:25
Antwort auf:
Elterngeld wie berechnen?
Hallo,
es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. In Ihrem Fall werden Sie wahrscheinlich nur den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016
Antwort auf:
Elterngeld wie berechnen?
Hallo
Das kommt darauf an wann der Mutterschutz beginnt.
Die 12 Monate vorher zählen.
Diese Summer durch 12 ergibt die Basis für die 67% Elterngeld.
Alles nach dem ersten Geb. geht mit 0€ in die Berechnung.
Alles davor mit altem Lohn.
Finanziell sinnvoll ist es also ganz kurz vor Ende der Elternzeit schwanger zu werden, noch besser erst 2-3 Monate wieder voll zu arbeiten.
Bei ersterer Variante hat es wenige, bei zweiterer Variante dann keine Nullrunden drin.
von
Sternenschnuppe
am 06.02.2016, 08:37