hallo fr. bader ich habe eine frage. mein voraussichtlicher entbindungstermin ist der 18.3.2015.bisher hatte ich immer volles Einkommen.jetzt habe ich 2jahre elternzeit genommen und mir das mal ausgerechnet. bei elterngeld von 2 jahren würde ich 440 euro bekommen. wenn ich aber nochmal schwanger werden sollte. z.b. am 18.10.2016 mein 2 baby bekommen sollte. wie wird das Elterngeld dann berechnet? fallen die monate vom 1 baby dann weg, weil ich ja 5 monate vom 1baby noch elternzeit und elterngeld bekommen müsste.. oder würde ich für 2kinder dann erziehungsgeld bekommen? wird für mein 2 baby dann auch mein lohn vorher berücksichtigt oder nicht?
von
große sonne
am 13.03.2015, 13:02
Antwort auf:
Elterngeld wenn man in den 2jahren elternzeit wieder entbindet
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Elterngeld wenn man in den 2jahren elternzeit wieder entbindet
was ist von ihrer sicht sinnvoller?ich möchte wenn alles gut klappt in den 2 jahren ein 2baby. ist es sinnvoller sich dann das erziehungsgeld auf 2jahre oder auf 1jahr auszahlen zu lassen? und das erziehungsgeld hat nichts mit dem Einkommen meines ehemannes zutun oder?
von
große sonne
am 13.03.2015, 13:13
Antwort auf:
Elterngeld wenn man in den 2jahren elternzeit wieder entbindet
Sofern Kind 2 nicht spätestens dann auf die Welt kommt wenn Kind 1 ca. 15 Monate alt ist, ist es am sinnigsten zwischen dem Ende der Elternzeit und der Geburt des zweiten Kindes wieder voll zu arbeiten. Ob Elternzeit dabei 1 Jahr, zwei Jahre oder 3 ist unrelevant, sobald der Elterngeld-Anspruch (bei voller Auszahlung) durch ist, werden alle Monate ohne Einkommen mit 0 € berechnet. Und damit sinkt natürlich mit jedem Monat das neue Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 13.03.2015, 19:42