Hallo Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation, Ich habe letztes Jahr im Oktober erfahren das ich mit Zwillingen schwanger bin und bin auch seitdem krankgeschrieben. Seit dem 01.12.2014 erhalte ich nun Krankengeld von meiner Krankenkasse. Am 31.12.2014 ist dann mein befristeter Arbeitsvertrag nach 1,5 Jahren ausgelaufen. Und meine Frage ist nun wie es sich mit meinen Elterngeld später verhalten wird? Da ich gelesen habe wenn man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist das dann die Monate in denen dies der Fall ist mit angerechnet werden in dem man diese Monate "ausklammert" und die entsprechende Anzahl Monate vor dem Bezug des Krankengeldes noch mit anhängt. Also quasi in meinem Fall nicht die Monate letzten 12 Monate vor der Geburt rechnet sondern die letzten 12 Monate vor Bezug des Krankengeldes. Ist das so richtig oder könnte ich da Probleme bekommen da ich ja seit 01.01.15 in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehe? Aber arbeitslos bin ich ja auch nicht direkt. Und es ist irgendwie nichts darüber zu finden irgendwo. Deshalb hoffe ich sehr sie können mir da weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen und besten Dank schonmal im voraus Zwillis.110615
Mitglied inaktiv - 15.01.2015, 21:15