Elterngeld wenn Arbeitsvertrag bei schwangerschaftsbedingter Krankheit ausläuft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld wenn Arbeitsvertrag bei schwangerschaftsbedingter Krankheit ausläuft

Hallo Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation, Ich habe letztes Jahr im Oktober erfahren das ich mit Zwillingen schwanger bin und bin auch seitdem krankgeschrieben. Seit dem 01.12.2014 erhalte ich nun Krankengeld von meiner Krankenkasse. Am 31.12.2014 ist dann mein befristeter Arbeitsvertrag nach 1,5 Jahren ausgelaufen. Und meine Frage ist nun wie es sich mit meinen Elterngeld später verhalten wird? Da ich gelesen habe wenn man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist das dann die Monate in denen dies der Fall ist mit angerechnet werden in dem man diese Monate "ausklammert" und die entsprechende Anzahl Monate vor dem Bezug des Krankengeldes noch mit anhängt. Also quasi in meinem Fall nicht die Monate letzten 12 Monate vor der Geburt rechnet sondern die letzten 12 Monate vor Bezug des Krankengeldes. Ist das so richtig oder könnte ich da Probleme bekommen da ich ja seit 01.01.15 in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehe? Aber arbeitslos bin ich ja auch nicht direkt. Und es ist irgendwie nichts darüber zu finden irgendwo. Deshalb hoffe ich sehr sie können mir da weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen und besten Dank schonmal im voraus Zwillis.110615

Mitglied inaktiv - 15.01.2015, 21:15



Antwort auf: Elterngeld wenn Arbeitsvertrag bei schwangerschaftsbedingter Krankheit ausläuft

Hallo, ja, aber was wäre denn ohne Krankheit? Dann würden Sie ArbGeld 1 bekommen - die Zeit würde auch nicht berücksichtigt. Sie würden dann ja besser gestellt als ohne Schwangerschaft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



Antwort auf: Elterngeld wenn Arbeitsvertrag bei schwangerschaftsbedingter Krankheit ausläuft

Also wird jetzt diese zeit jetzt mit 0 gerechnet solange wie ich krankgeschrieben bin? So als ob ich Arbeitslosengeld 1 bekommen würde? Obwohl ich ohne Krankheit evt. Bereits eine neue Anstellung hätte? Mfg

Mitglied inaktiv - 19.01.2015, 12:54



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