Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. 1.Kann ich wenn ich 1 Jahr EG gewählt habe im 9.Monat noch sagen dass ich 2 Jahre möchte?Wenn ja, wie Wird es berechnet?
2. Habe ich gehört dass das EG auch mit dem Einkommen des Ehemannes berechnet werden kann trotz dass die Frau (Ich) zu hause bleibt?
Danke im Vorraus für die Antworten.Liebr Grüße
von
mamimu1510
am 12.07.2016, 20:38
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Hallo,
ja, Sie können sich dann die restlichen Monate halbiert auszahlen lassen. Neu berechnet wird nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Hallo
1. aus welchem Grund möchtest Du das machen ?
Die Bearbeitungszeiten sind recht lang teilweise, das wird sehr eng.
Einfacher wäre es sich die Hälfte zur Seite zu legen.
Auf zwei Jahre geht es nicht mehr, Du kannst maximal ( bei ganz schneller Bearbeitung ) nur noch 3 Monate splitten. Hättest dann also Elterngeld bis das Kind 15 Monate alt ist.
2. ja, wenn der Mann Elternzeit und die beiden Partnermonate nimmt, dann wird für ihn natürlich sein Gehalt vor der Geburt genommen.
Wenn ihr Euch das leisten könnt, dann kann er das machen.
von
Sternenschnuppe
am 12.07.2016, 20:48