Guten Abend Frau Bader,
Zunächst vorab ein "DANKESCHÖN" für die hier angebotene Hilfe. So langsam müssen wir uns bzgl. des Themas "ELTERNGELD" informieren und benötigen daher Ihre Hilfe.
Wir haben folgende SITUATION:
Mein Mann - ca. 2.100 EUR netto
Ich - ca. 1.025 EUR netto
Ich würde gerne 2 Jahre zu Hause bleiben => daher Elterngeld für 24 Monate = 343,37 EUR (686,75 EUR / 2)
Mein Mann würde gerne ebenfalls direkt nach Geburt 2 Partnermonate "nehmen".
Wie genau erfolgt hier die Berechnung? Bekomme ich in dieser Zeit weiterhin brav meine 343,37 EUR (denke mal ja ;) ) ....? Mit wieviel EUR muss mein Mann in den 2 Monaten rechnen?
Finanziell gesehen, würden uns vor allem die 2 Monate interessieren, in denen weder er, noch ich, arbeiten gehen würden (und Elternzeit beziehen).
Bitte um Hilfe :(
LG
von
DJ1988
am 29.01.2015, 23:15
Antwort auf:
Elterngeld und Partnermonate *HILFE*
Hallo,
Sie können dann 12 Mo. EG bekommen u Ihr Mann 2.
Einen EG-Rechner finden Sie bei:
http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
(ist vom Ministerium)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2015
Antwort auf:
Elterngeld und Partnermonate *HILFE*
dein Mann bekommt 65% von seinem Durchschnittseinkommen der 12 Monate vor Geburt. Bei ca 2100€ müssten das etwa 1200-1300€ sein.
An deinem Elterngeld ändert sich dadurch nichts.
von
allmountain
am 30.01.2015, 08:48
Antwort auf:
Elterngeld und Partnermonate *HILFE*
Achtung, du bekommst keien 24 Monate Elterngeld. Zumindestens so mein Wissensstand.
In Monat 1und 2 bekommst du Mutterschaftsgeld, also wie vor der geburt. es werden dir aber 2 Deiner Elterngeldmonate abgezogen. Bleibt Dein Mann dann auch daheim, bekommt er etwa 65-67% seines Einkommens als Elterngeld. Damit sind 4 Eurer Monate weg.
Die nächsten 10 Monate bekommst du dann jeweils die halbe Summe deines Elternmgeldes, und in Monat 13 und 14 nichts - weil da würde die 2te Hälfte von den Monaten 1 und 2 ausgezahlt werden. da hast Du aber Mutterschaftsgeld bereits für bekommen. Ab Monat 15 bis 14 gibt es dann die andere Hälfte Deines Elterngeldes.
Ich kann mich echt irren, weil ich es mir habe damals voll auszahlen lassen, aber bei einer Freundin von mir war das genau so der Fall. Muß man halt nur wissen, dann kann man sich entsprechend dann Geld zur Seite legen.
Mitglied inaktiv - 30.01.2015, 16:04