Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite 19,5 h/Woche als Angestellte. Zusätzlich habe ich eine freiberufliche Tätigkeit, die derzeit ruht und einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, den mein Vater jedoch wie schon immer bewirtschaftet. Ich habe 300 € Elterngeld (Mindestbetrag) beantragt, mit 19,5 h Arbeitszeit, Landwirtschaft und Selbständige Tätigkeit derzeit 0 h. Meine freiberufliche Tätigkeit lasse ich ruhen in der Elternzeit (12 Monate, mein Mann nimmt keine Partnermonate) und die Arbeit am Hof macht mein Vater unentgeltlich. Beides soll ich nun nachweisen. Wie soll ich nachweisen, das ich derzeit keinen Auftrag habe und auch die nächsten 9 Monate keinen annehmen möchte und das mein Vater die Hofarbeit macht?
von Managerin01 am 13.07.2015, 14:15