Frage:
Elterngeld und Minijob
Hallo Frau Bader, bisher hab ich noch keine aktuelle Information zu meinem Problem gefunden, da die meisten Infos schon Jahre zurückliegen. Deshalb hier detailliert mein Anliegen.
Bis zur Geburt meines Sohnes hatte ich einen Vollzeitjob und nebenher einen 450-Euro-Job.
Nun bin ich in Elternzeit und bekomme also für das erste Jahr das Elterngeld.
Jetzt würde ich aber gerne meinen 450-€-Job weiterhin ausführen. Allerdings ist der monatliche Verdienst hierbei immer unterschiedlich, da ich einen Stundenlohn bekomme (je nach Einsatz mal 50 €, oder 100, oder 165... bis hin zu 450 € Lohn pro Monat)
Darf ich dieses Geld nun zum Elterngeld hinzuverdienen oder wird es dem Elterngeld abgezogen??
Ich habe schon die unterschiedlichsten Meinungen gehört. Sollte es abgezogen, wäre man ja schön blöd, arbeiten zu gehen.
Ich wollte eigentlich zum Elterngeld was dazuverdienen, da mir die 65% von meinem vorigen Vollzeitjob fast nicht reichen.
Ich lese immer wieder, bis 30 Stunden darf ich arbeiten. Was hat es damit genau aufsich?
Wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!
von
daytona
am 13.08.2014, 20:34
Antwort auf:
Elterngeld und Minijob
Hallo,
alles über die 300 € Pauschale wird angerechnet.
Wenn Sie also bis zu 30 Std arbeiten und einen entsprechenden Verdienst haben, wird alles angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2014
Antwort auf:
Elterngeld und Minijob
Die 30 Stunden beziehen sich nur auf die Elternzeit, diese würde enden bei mehr als 30 Stunden.
Im Endeffekt bleiben Dir 33% Deines Einkommens.
Hättest Du vorher 2000€ Netto, dann bekommst Du ja 1300€ Elterngeld.
Verdienst Du nun aber zum Beispiel 400€, dann müssen sie zu Deinem alten Lohn nur noch 65% von 1600€ ausgleichen. Macht 1040€ und dazu dann Dein Verdienst.
Hast dann also 140€ mehr als vorher.
Ist eine Rechenfrage. Und bei unbeständigem Einkommen auch ein Risiko, weil die Bearbeitungszeiten teilweise lang sind und Du monatlich eine Abrechnung einreichen musst.
von
Sternenschnuppe
am 13.08.2014, 20:48
Antwort auf:
Elterngeld und Minijob
Hallo,
mein Arbeitgeber hatte mir auch angeboten, während des Elterngeldbezugs auf 400 Euro Basis zu arbeiten. Ich habs mir durchgerechnet, und hab mir tatsächlich gedacht, ich bin doch nicht blöd, für diese paar Euro mehr zu arbeiten. Wenn ich mich recht erinnere, hätte ich ca. 130 Euro mehr gehabt, als ohne zu arbeiten. Dazu hätte ich aber einiges an Fahrtkosten gehabt, und hätte jemanden gebraucht für die Kinderbetreuung.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du schreibst, dass Dir das Geld von Deinen 65% des Vollzeitjob nicht reicht. Wurde denn Dein Nebenverdienst nicht bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt?
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 13.08.2014, 23:53
Antwort auf:
Elterngeld und Minijob
Vielen Dank für die Antworten.
Da ich auf 400 € im Monat vielleicht alle 2 Jahre mal komme und mein Durchschnittslohn pro Monat ca. 150 € beträgt, lohnt sich das ja auf keinen Fall.
Es ist echt ne Frechheit, dass man sich nicht selbst ein wenig finanziell weiterhelfen darf. Jetzt soll ich mit 65% von meinem bisherigen Verdienst klarkommen und muss zusätzlich noch ein Kind versorgen? Na prima, wem soll denn das bitte reichen, wenn man zudem nicht mal nen Mann zuhause hat, der das Geld heimbringt? Als Alleinerziehende ist man da völlig benachteiligt.
Ich kann durchaus verstehen, dass man im ersten Jahr sich ums Kind kümmern sollte. Aber ich rede auch nicht von einem Vollzeitjob, denicih jetzt schon machen will. Sondern von einem kleinen Nebenverdienst, bei dem ich mein Kind in keinster Weise vernachlässige.
von
daytona
am 17.08.2014, 21:11
Antwort auf:
Elterngeld und Minijob
Hallo,
ja, ich finde das auch blöd. Die Idee "Elterngeld" war wohl nicht zu Ende gedacht. Zukünftig wird sich ja da auch was ändern. Man bekommt wohl länger Elterngeld, und kann auch Teilzeit arbeiten. So genau weiß ich das nicht. Gilt aber erst ab 2015 soweit ich weiß.
Insgesamt wirst du wohl mit dem Nebenjob neben dem Elterngeld schon mehr Geld haben, als ohne zu arbeiten. Es ist aber sicher weniger als der Verdienst, den Du haben wirst. Das musst Du Diir mal durchrechnen.
Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an. Vielleicht können die Dir weiterhelfen und genaue Zahlen sagen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 17.08.2014, 22:48