Frage: Elterngeld und Kleingewerbe

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe da mal eine Frage, ich arbeite im Moment noch Vollzeit in einer öffentlichen Apotheke und habe mir in den letzten 2 Jahren ein kleines Nebengewerbe mit verschiedenen Bastelarbeiten aufgebaut u.a.handgenähte Hundehalstücher etc.Nun ist es so das ich schwanger werden möchte, wollte mich aber vorher schon darüber informieren wie das mit dem Elterngeld ist, da einem ja der Verdienst des Nebengewerbe mitangerechnet wird, aber wie wird denn sowas berechnet, ich habe ja nie jeden Monat den gleichen Gewinn.Oder könnte es auch sein das ich dann nur den Mindestsatz bekomme und mein Geschäft nebenbei führen kann? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen V.S.

von Vena27 am 27.07.2014, 02:00



Antwort auf: Elterngeld und Kleingewerbe

Hallo, es wird der gesamte Gewinn des letzten Bemessungszeitraumes genommen. Nach der Geburt werden alle Einkünfte angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



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