Hallo, ich bin bis Jahresende in Elternzeit und beziehe auch so lange EG. Kitaplatz hatten wir zu Januar beantragt, die Stadt konnte aber erst einen ab Herbst 2017 anbieten (wir wohnen in einer Großstadt mit Kitamangel und die Vergabe erfolgt zentral). Durch Glück haben nun einen Platz für Nov erhalten, dh wir machen die Eingewöhnung im Nov und ab Dez geht unser Kind 6h in die Kita - uns wurde abgeraten, weniger Stunden zu machen, da sonst der Unterschied zu Januar, wenn ich wieder arbeiten muss, zu heftig ist. Meine Frage, kann ich dadurch den Anspruch auf EG verlieren? Wie ist da die Gesetzgebung? Genaugenommen ergibt das Problem ja auch nur, weil die Stadt nicht in der Lage ist, mir zu Jan einen Platz zu geben . Vielen Dank für einen Input!
von sophia24 am 20.10.2016, 16:27