Elterngeld und Elternzeit nachträglich änderbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Elternzeit nachträglich änderbar?

Hallo, in vier Wochen kommt meine Tochter zur Welt. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende April aus. Es gibt eine geringe Chance, dass ich Ende des Jahres vielleicht die Stelle einer Kollegin übernehmen könnte, die in Rente geht. Aber es ist noch nichts in Sack und Tüten und alles sehr unsicher. Ich würde jetzt erstmal ein Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragen. Sollte es mit dem Job dann klappen, könnte mein Mann einspringen. Aber geht das überhaupt? Kinderbetreuung hätten wir frühestens mit dem 1. Geburtstag unseres Kindes.

von Mamamaha am 17.01.2015, 11:25



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit nachträglich änderbar?

Hallo, nachträglich nein, aber das ist bei Ihnen ja nicht der Fall. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit nachträglich änderbar?

Elterngeld könnt ihr ändern, dnan nimmt Dein Mann eben die entsprechenden Monate war. Er müsste dann mind7 Wochen vorher bei seinem AG Elternzeit einreichen. Er darf genau wie Du im übrigen bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Unabhängig davon wie Deine EZ ist. Du kannst jederzeit die EZ beenden, bis Ende April allerdings nur mit Zustimmung des AG. Danach hast Du ja eh keine EZ mehr und es steht dir eh alles offen. Zumindestens dann wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Weil ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Elterngeld kannst du trotzdem weiterhin beziehen. Ach ja, sollte es zur Vertragsverlängerung kommen, kann ja sein. Du darfst auch innerhalb der Elternzeit arbeiten - nur mal so als Tip. Darfst dann halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Und, solange Du Elterngeld beziehst, wird das Einkommen auch mit dem Elterngeld entsprechend verrechnet. Gleiches gilt im übrigen für Deinen Mann - für den Fall der Fälle das ihr beide das nutzen wollt.

Mitglied inaktiv - 18.01.2015, 09:05



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