Liebe Frau Bader,
Im Juli 2016 endet die zweijährige Elternzeit meines ersten Kindes (geb September 2014). Daran schliesst sich eine Arbeitszeit (Vollzeit)bis zum MUTTERSCHUTZ für das zweite Kind ( 9 Wochen). Das zweite Kind soll ENDE OKTOBER kommen.
Kann ich nun lediglich von einem MINDESTbeitrag von Elterngeld rechnen (bzw. 300 € plus ca. 20 €, gebildet aus dem Durchschnitt der kurzen Arbeitszeit plus 2 jähriger "Null"runde mit KEINEM Verdienst?)
Vielen Dank
frustrolle
von
frustrolle
am 19.06.2016, 13:28
Antwort auf:
Elterngeld nach kurzer Arbeitsphase
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo.
Verzichten Sie doch auf die Ausklammerung des Mutterschutzes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2016
Antwort auf:
Elterngeld nach kurzer Arbeitsphase
Zwei Jahre enden doch im September ?
Das wird der Mindestsatz von 300€ plus 75€ Geschwisterbonus.
Wo kommen die 20€ her die Du nennst?
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2016, 13:37
Antwort auf:
Elterngeld nach kurzer Arbeitsphase
Nein, meine Elternzeit endet jetzt im Juli (mit Absicht so gelegt). Na paar € müssten es doch mehr sein, da ich ja 2 Monate voll arbeite (wenn Mutterschutz davor und danach mitzählen, wär es ja noch mehr).
Danke
von
frustrolle
am 19.06.2016, 21:40
Antwort auf:
Elterngeld nach kurzer Arbeitsphase
Mutterschutz zählt nicht mit. Es sei denn Du verzichtest auf den davor und arbeitest.
Ich weiß ja nicht was Du verdienst, aber die Summe dieser zwei Monate muss erst einmal durch 12 geteilt werden und dann als Ergebnis mehr als 300€ sein, um mehr als den Mindestsatz zu bekommen.
Es wird der monatliche Durchschnittslohn ermittelt, von dem bekommst Du dann 67%.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2016, 22:01