Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Österreicherin, lebe mit meinem deutschen Partner in Ö. und mittlerweile sind wir Eltern eines 5 Wochen alten Jungen (der beide Staatsbürgerschaften besitzt). Nun stehe ich vor der Entscheidung, für welche Kinderbetreuungsgeldvariante ich mich entscheide. Für mich persönlich kommt nur die 24 oder 36 Monate Variante in Frage, da ich mein Kind noch nicht so früh in eine Krippe geben möchte. Nun wollen wir nächsten Sommer (2016) nach Deutschland ziehen, da ich hier leider keine Familie mehr habe, mein Freund aber in Deutschland noch seine ganze Familie. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich dadurch den Anspruch auf die restlichen Monate des KBG verlieren würde. Die österr. Krankenkasse zahlt dieses meinen Infos nach nur an Mütter/Väter die in Ö. wohnen bzw. angestellt sind aus, bei einem Umzug ins Ausland wäre des "neue" Heimatland dafür zuständig. Ist es denn möglich nach meinem Umzug Elterngeld in Deutschland zu beziehen? Finde es gerade sehr verwirrend. Vielen Dank!
von Suniai am 09.07.2015, 10:28