Elterngeld nach Kündigung möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach Kündigung möglich?

Hallo, ich bin derzeit in Elternzeit. Unser Sohn wurde am 28.03, geboren. Mein Mann erhielt für uns überraschend letzte Woche seine Kündigung innerhalb der Probezeit. Sein Arbeitsverhältnis endet am 30.11. und er hat aktuell Urlaub, da er noch Resturlaub hatte. Nun würde er gern zwei Monate in Elternzeit gehen. Allerdings beginnt der nächste Lebensmonat ja schon am 28. Um den Arbeitgeber über die Absicht zu informieren, in Elternzeit zu gehen, ist es ja auch schon zu spät. Ist es möglich, nun dennoch zwei Monate in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Claudia05 am 22.11.2016, 14:51



Antwort auf: Elterngeld nach Kündigung möglich?

Hallo, ich würde mal mit dem Ag reden - der möchte ihn ja eh nicht mehr, vllt. passt ihm das sogar ganz gut. Durch das EG verlängert sich die Zeit, in der er sich etwas neues sucht - und ist im besten Fall gar nicht arbeitssuchend. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2016



Antwort auf: Elterngeld nach Kündigung möglich?

Ich sehe den Sinn nicht wirklich. Es ist kein Unterschied zu dem was er an ALG1 oder Elterngeld bekommen würde. Warum genau möchte er Elterngeld beantragen ? Zeit dazu hätte er bis 28.03. um seine zwei Monate zu starten, es zählt das Einkommen vor der Geburt. Was hatte er denn da ?

von Sternenschnuppe am 22.11.2016, 16:04



Antwort auf: Elterngeld nach Kündigung möglich?

Stimmt das, dass kein Unterschied zw. ALG1 und Elterngeld besteht? Ist das ALG1 wirklich auch auf 1800 Euro gedeckelt? Aber es ist ja auch nicht klar, ob er Anspruch hat.

von Philomena0303 am 22.11.2016, 22:51



Antwort auf: Elterngeld nach Kündigung möglich?

Wenn ich erst 2 Monate Elterngeld und dann 12 Monate ALG I beziehe, habe ich im schlimmsten Fall zwei Monate länger bis zum ALG II. Oder ich finde in den 2 Monaten Elternzeit einen Job für danach und falle erst gar nicht ins ALG I.

von ALF0709 am 23.11.2016, 07:14



Antwort auf: Elterngeld nach Kündigung möglich?

:-) daran habe ich nicht gedacht, Danke Alf. Viele Grüße

von Sternenschnuppe am 23.11.2016, 07:19



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