Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit. Seit Juli 2016 bekomme ich kein Elterngeld mehr. Das Elterngeld war auf zwei Jahre aufgeteilt. Eigentlich sollte ich im September wieder anfangen zu arbeiten. Ich war am überlegen ob ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Natürlich ohne Anspruch auf elterngeld. Jetzt habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Falls ich im September wieder arbeiten gehe hätte ich ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1000 €. Allerdings dann nur bis Februar, weil dann der Mutterschutz beginnt. Jetzt meine frage: Wie verhält sich das elterngeld wenn ich jetzt 5 Monate a 1000 € netto arbeiten gehe gegenüber einer Verlängerung der elternzeit ohne Anspruch auf Geld. Vielen Dank für Ihre Antwort. Lycon
von Lycon1985! am 26.08.2016, 12:33