Hallo Frau Bader, meine Freundin lebt und arbeitet zur zeit in London und möchte aber unser Kind in Deutschland zur Welt bringen. Wenn wir es richtig verstehen bekommt sie aus England Elterngeld (SMP) in einer Mischung von Arbeitgeber und Staat bezahlt. Der Arbeitgeber behält aber laut Vertrag erstmal 40% ein und würde diese nur bei Rückkehr auszahlen. Sie wird aber die Stelle aufgeben und dauerhaft in Deutschland bleiben. Im Zuge der Recherche sind wir nun darauf gestoßen, das wir auch Elterngeld in Deutschland beantragen könnten und das wirft folgende fragen auf: Haben wir mit Wohnsitz in Deutschland ein anrecht auf Elterngeld? Ist das Einkommen meiner Freundin in England Berechnungsgrundlage dafür? Oder muss das Elterngeld aus England, also Arbeitgeber/Staat, bezogen werden? Darf der Arbeitsvertrag in England erstmal weiterbestehen? Das sind ziemlich viele fragen aber es ist gerade alles etwas undurchsichtig. Mit den besten Grüßen, Johannes
von Johannes Oe am 23.05.2016, 19:02